Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: 2012_01-Jaenner.pdf

- S.74

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2012_01-Jaenner.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2012
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 68 -

37.2

I-OEF 2/2012
Anmeldeampel Verkehrslichtsignalanlagen (VLSA), Bedarfsanmeldung gegenüber Daueranmeldung für Fußgängerinnen
bzw. Fußgänger (Die Innsbrucker
Grünen)

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer teilt zur dringenden Anfrage der Innsbrucker Grünen
(Seite 47) Folgendes mit:
Zu Frage 1.: Im Zuge aller Erneuerungsmaßnahmen an Verkehrslichtsignalanlagen (VLSA) - egal ob Neubau, Umbau oder auch nur Programmänderung - sind
die aktuellen Normen und Richtlinien heranzuziehen. Diese neuen Richtlinien zielen positiverweise auf eine deutliche Hebung der Verkehrssicherheit an signalgeregelten Knoten und Übergängen ab, dies
allerdings auf Kosten eines gegenüber
früher zum Teil deutlich erhöhten Regelungs- und Absicherungsbedarfes, der in
der Folge die Knotenleistungsfähigkeit
insgesamt zum Teil markant senkt. So
können beispielsweise - abhängig von der
jeweiligen Verkehrsstärke - einzelne Verkehrs- und/oder Fußgängerinnen- bzw.
Fußgängerströme gar nicht mehr "parallel
mitgeführt", sondern müssen neuerdings
verstärkt signaltechnisch extra abgesichert
werden.
Auch sind die Belange des Öffentlichen
Verkehrs (ÖV) nicht nur wie bisher zielgerichtet auf die Bevorzugung und Attraktivierung auszulegen, sondern müssen zudem erhöhte Kriterien hinsichtlich Sicherheit und Konfliktfreiheit erfüllen. Insgesamt
sind die Räum- und Schutzzeiten aller
Verkehrsteilnehmer bzw. Verkehrsteilnehmerinnen gegenüber früher zum Teil
deutlich höher einzuplanen.
Eine "längere Schutzweg-Freigabezeit"
kann bei neuen Verkehrslichtsignalanlagen (VLSA), sofern nur eine kurze Grünzeit berücksichtigt wurde, generell angefordert werden (unabhängig ob Daueroder Bedarfsanmeldung). Der wesentliche
Vorteil liegt dabei in der individuellen Zuteilung.
Bei Änderungen bzw. Erneuerungen von
Verkehrslichtsignalanlagen (VLSA) sind
die aktuellen Richtlinien heranzuziehen.
Die damit stattfindende Erhöhung der VerGR-Sitzung 26.1.2012

kehrssicherheit geht zu Lasten der Freigaben aller Verkehrsrelationen, auch die der
Fußgängerinnen bzw. Fußgänger. Deshalb ergeben sich auch grundsätzlich keine Grünzeitverlängerungen bei Bedarfsanmeldung.
Zu Frage 2.: Grundsätzlich sind im Wesentlichen folgende Möglichkeiten zur Reduktion der Wartezeiten möglich:
Berücksichtigung von zwei möglichen
Freigaben im Signalprogramm:
Sofern im Signalprogramm zwei Freigabemöglichkeiten eines Schutzweges
vorgesehen sind, reduziert sich die Wartezeit für Fußgängerinnen bzw. Fußgänger
auf die Hälfte.
Beispiele:
-

Schutzweg über den Innrain in
Höhe Tiroler Landeskrankenanstalten GesmbH (TILAK) - Leopold-Franzens-Universität Innsbruck,

-

Schutzweg über Haller Straße bei
Einmündung Rotadlerstraße.

Flexible Berücksichtigung der Fußgängerinnen- bzw. Fußgängerfreigabe:
Mittels Festlegung eines Rahmens im Signalprogramm lässt sich die Freigabe des
Schutzweges in einem gewissen Bereich
vor- bzw. nachziehen und so die Wartezeit
reduzieren.
Beispiele:
-

Schutzweg über Reichenauer
Straße bei Einmündung BurghardBreitner-Straße,

-

Schutzweg über Andechsstraße
bei Einmündung Grabenweg.

Zu Frage 3.: Vorteile:
-

Höhere Absicherung gegen so genannte "feindliche" Verkehrsrelationen,

-

Längere Freigabezeit anforderbar;

-

Geringere Wartezeit möglich.

Zu Frage 4.: Diese Frage kann nicht allgemeingültig beantwortet werden. Das
Maß einer allfälligen Leistungssteigerung
im motorisierten Individualverkehr (MIV)
hängt von den verkehrlichen Erfordernis-