Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: 2012_01-Jaenner.pdf
- S.87
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Dieses Planungsprinzip basiert auf:
-
Beschluss Stadtsenat: Priorisierung
öffentlicher Verkehrsmittel - auch
wenn zu Lasten des motorisierten Individualverkehrs (MIV),
-
Beschluss Gemeinderat zum Straßenbahnkonzept :… wesensgerechte
Behandlung der Straßenbahn,
-
Stand der Technik.
Nähere Erläuterung:
Um an einer Verkehrslichtsignalanlage
(VLSA) sofort eine Freigabe erhalten zu
können, ist zirka 20 bis 40 Sekunden vor
der Ankunft (entspricht einer Entfernung
von rund 200 m bis 600 m) eine Anmeldung per Funktelegramm erforderlich.
Damit werden alle "feindlichen" Verkehrsrelationen an der Kreuzung gesperrt und
das angeforderte Freigabesignal zur richtigen Zeit gegeben - so die Theorie.
In der Praxis befinden sich zwischen der
Anmeldung und der entsprechenden
Kreuzung Unwägbarkeiten bis hin zu veränderlichen Haltestellenaufenthaltszeiten,
welche die Reisezeit beeinflussen.
Dadurch variiert die tatsächliche Ankunftszeit an der Kreuzung. Bei einer "Nullwartezeit" müsste damit die Freigabe aufrecht
gehalten werden und wären damit alle anderen Relationen, auch jene für andere öffentliche Verkehrsmittel, Fußgängerinnen
bzw. Fußgänger, Radfahrerinnen bzw.
Radfahrer und den motorisierten Individualverkehr (MIV) zu sperren.
Des Weiteren müsste bei "Nullwartezeit"
ständig gewährleistet sein, dass vor der
Straßen-/Regionalbahn befindliche Fahrzeuge (Linienbusse, Taxi, …) geschützt
einfahren/räumen dürfen.
Daraus leitet sich ab, dass keine absolute
Bevorzugung des öffentlichen Verkehrs
(ÖV) (Nullwartezeit) möglich ist, sondern
nur eine relative, um die Kriterien laut
Straßenverkehrsordnung (StVO) (Sicherheit, Leichtigkeit, Flüssigkeit) für alle Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
Zu den Fragen 2. a) und b):
Auch hier gilt die gleiche Aussage wie zu
Frage 1.
GR-Sitzung 26.1.2012
Anhang laut Stadtsenatsbeschluss vom
20.7.2010:
Die Beantwortung erfolgte bereits in einer
dringenden Anfrage des Gemeinderates
am 14.12.2011, wodurch hier nur noch
30 Minuten an zeitlichem Arbeitsaufwand
aller Dienststellen zur Erstellung dieser
Beantwortungsvorlage anfallen.
Eine Kopie der Anfragebeantwortung wird
den Klubobleuten in der Sitzung des Gemeinderates ausgehändigt.
38.9
Erarbeitung eines Stadtteilentwicklungskonzeptes für die Höttinger Au, ausständige Stellungnahme, Beurteilung der Erarbeitung von Stadtteilentwicklungskonzepten für andere Stadtteile
(GRin Dr.in Waibel)
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer teilt zur Anfrage von GRin Dr.in Waibel Folgendes mit:
Zu den Fragen 1. und 2.: Seitens der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, wird die Erarbeitung
eines Stadtteilentwicklungskonzeptes für
die Höttinger Au nicht als vorrangige Aufgabe gesehen, da derzeit und in naher
Zukunft die Fortschreibung des Örtlichen
Raumordnungskonzeptes (ÖROKO) für
die Gesamtstadt auch als Grundlage für
weiterführende stadtteilbezogene Betrachtungen oberste Priorität hat.
Darüber hinaus hat das im Jahr 1984 erarbeitete Stadtteilentwicklungskonzept
(STEK) für die Höttinger Au in Teilen
durchaus noch Gültigkeit. Insbesondere
die Fragen des Infrastrukturbedarfes, die
wesentlicher Anlass der ursprünglichen
Anfrage waren, werden laufend für die
Gesamtstadt aber auch heruntergebrochen auf die Stadtteile fortgeschrieben. So
unter anderen im Zusammenhang mit dem
Örtlichen Raumordnungskonzept (ÖROKO) und mit verschiedenen fachlichen Untersuchungen zu Kindergarten- und Betreuungseinrichtungen, Schulen, Seniorinnen- bzw. Seniorenwohnungen, Nahversorgungseinrichtungen, Grün- und Freiflächen etc.
Darüber hinaus wurden in den vergangenen Jahren detaillierte Untersuchungen
der Höttinger Au im Rahmen der Erarbei-