Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: 2012_03-Maerz.pdf
- S.126
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Der Bericht der Kontrollabteilung über die Prüfung des Casino Werbefonds einschließlich der finanziellen Abwicklung im Zusammenhang mit der Parkplatz-gestion
der Casinobesucher, Zl. KA-00623/2008, wurde am 08.02.2008 fertig gestellt.
Zur Realisierung der formalen Rahmenbedingungen im Sinne des GR-Beschlus-ses
vom 12.10.2000 hielt die Kontrollabteilung damals u.a. eine Entscheidungsfindung
der beteiligten Institutionen über die Rechtsform der Werbekooperation für geboten.
In der seinerzeitigen Stellungnahme wies das Büro der Bürgermeisterin darauf hin,
dass in Absprache mit der Casinos Austria AG und der MA IV damals die Möglichkeit
geprüft worden war, die Abwicklung des Casino Werbefonds neu zu gestalten und
damit auch die Form der Kooperation zu ändern.
Im Zuge der Follow up – Einschau 2008 wurde dazu ausgeführt, dass an einer Änderung hinsichtlich der derzeitigen Vorgangsweise und somit der Form der Kooperation
des Casino Werbefonds festgehalten werde. Dieser Standpunkt sei auf Überprüfungen der MA IV und Gesprächen zwischen den im Gremium vertretenen Mitgliedern
der Stadt Innsbruck und des Casinos Innsbruck zurückzuführen. Daraufhin haben die
Mitglieder des Kontrollausschusses in ihrer Sitzung vom 17.03.2009 gegenüber dem
GR die Empfehlung ausgesprochen, die Frau Bürgermeisterin zu ersuchen, die im
ursprünglichen Bericht des Casino Werbefonds angesprochene Notwendigkeit der
Schaffung einer Rechtsform für die Werbekooperation voranzutreiben und dem Kontrollausschuss zu berichten. Auf eine diesbezüglich im GR vom 26.03.2009 gestellte
dringende Anfrage hin, hielt es die seinerzeitige Frau Bürgermeisterin für sachgerecht
und opportun, die Ergebnisse der Novellierung des Glückspielgesetzes abzuwarten,
da die Situation eintreten könnte, dass dem Fonds dadurch die Finanzierungsgrundlage entzogen wird. Zudem hat das Büro des Magistratsdirektors per E-Mail vom
02.04.2009 dem Leiter der Kontrollabteilung mitgeteilt, dass die Frau Bürgermeisterin
den Auftrag erteilt habe, diese Angelegenheit rasch und abschließend zu erledigen,
sobald die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen in Kraft treten. Diese „Zwischenerledigung“ wurde den Mitgliedern des Kontrollausschusses in ihrer Sitzung
vom 07.04.2009 mitgeteilt.
Nach dem Inkrafttreten der Glücksspielgesetz-Novelle, BGBl. I Nr. 54/2010 und
I Nr. 73/2010, ist dem Casino Werbefonds die Finanzierungsgrundlage entzogen
worden. Aus diesem Grund wurde auch keine Änderung der Rechtsform mehr vorgenommen. Gemäß Abschlussbericht des Büros der Bürgermeisterin vom 01.09.2011
wurde das Konto des Casino Werbefonds per 18.07.2011 geschlossen und der Restbetrag von rd. € 9,5 Tsd. auf das Konto des Tourismusverbandes Innsbruck und se ine Feriendörfer übertragen. Die Überweisung wurde der Kontrollabteilung mittels
Kontoauszug bestätigt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde aus erwähnten Gründen
nicht entsprochen.
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Im Rahmen der Prüfung der Gebarung und Jahresrechnung 2008 der Stadtgemeinde
Innsbruck hat die Kontrollabteilung in Verbindung mit der Behandlung des Personalaufwandes beim Kapitel „Nebengebühren und Zulagen“ stichprobenartig in die unter
der Lohnart 398 – Heizvergütung zur Auszahlung gelangten Entgelte Einsicht genommen. Resümierend zu diesem Kapitel wurde bemerkt, dass die der Gewährung
der Heizvergütung zugrunde gelegten Kriterien seit nunmehr 37 Jahren unverändert
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Zl. KA-00200/2012
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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