Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: 2012_03-Maerz.pdf

- S.132

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künftig eine periodenreine Erfassung zu gewährleisten. Im damaligen Anhörungsverfahren und in der vergangenen Follow up – Einschau 2010 avisierte die MA IV, dass
– im Sinne der Empfehlung der Kontrollabteilung – eine periodenreine Erfassung
bzw. Abrechnung zur Erhöhung der Transparenz ab dem Rechnungsabschluss 2011
möglich sein bzw. vorgenommen werden wird.
Im Rahmen der aktuellen Follow up – Einschau informierte die MA IV – Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft darüber, dass die halbjährlich stattfindende Abrechnung der Studentensemestertickets mit der Stadt Innsbruck auf eine Basissubvention
mit Indexanpassung umgestellt worden wäre. Dies sei bei der Erstellung des Doppelbudgets für die Haushaltsjahre 2011 und 2012 noch nicht bekannt gewesen. Daher
wurde angekündigt, dass eine periodenreine Erfassung mit dem Voranschlag des
Jahres 2013 durchgeführt werden wird. Ergänzend merkt die Kontrollabteilung dazu
an, dass die Studentensemesterkarte ab dem Wintersemester 2010/2011 umgestaltet
worden ist, indem es im Wesentlichen zu einer Ausweitung des Bezieherkreises und
zu einer Änderung des Ermäßigungsausmaßes gekommen ist. Der von der öffentlichen Hand finanzierte Zuschuss beläuft sich nunmehr auf insgesamt ca. 30 % (vorher
ca. 40 %) des rechnerischen Tarifes. Die Finanzierung dieses Zuschusses erfolgt
weiterhin durch Beiträge des Bundes, der Stadt Innsbruck und der IVB. Die Kontrollabteilung recherchierte, dass sich die Beiträge des Bundes und der Stadt Innsbruck nach der Summe der zuletzt verrechneten Zuschüsse für Studentensemesterkarten für das Wintersemester 2009/2010 und das Sommersemester 2010 richten.
Diese Jahrespauschalbeträge sind nach Maßgabe jenes Prozentsatzes wertgesichert, der sich aus der Anpassung des Tarifes der Monatskarte für den Stadtverkehr
Innsbruck ergibt. Gemäß einer telefonischen Rücksprache mit dem zuständigen
Sachbearbeiter der MA IV sei durch die nunmehrige Finanzierungsmodalität (wertangepasste Basissubvention) eine bessere Abschätzbarkeit der Beitragsleistung der
Stadt Innsbruck gegeben. Primär aus diesem Grund wurde angekündigt, durch eine
angemessene Budgetierung für das Haushaltsjahr 2013 die seinerzeitige Empfehlung
der Kontrollabteilung nach einer periodenreinen Erfassung der im Zusammenhang
mit der Studentensemesterkarte anfallenden Kosten zu berücksichtigen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

22

Die Kontrollabteilung hat im Jahr 2010 Teilbereiche der Gebarung der Erholungsheime der Stadt Innsbruck „Haus Innsbruck – Forellenhof“ einer Prüfung unterzogen und
hierüber am 06.04.2010 unter der Zl. KA-01590/2010 einen Bericht erstellt. In Verbindung mit den damaligen Prüfungsfeststellungen wurden mehrere Empfehlungen ausgesprochen, deren Umsetzung bereits im Zuge des seinerzeitigen Anhörungsverfahrens bzw. der Follow up – Einschau 2010 entweder von der IISG oder von den Magistratsabteilungen IV (Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft) und V (Amt für Kultur) nach Möglichkeit erledigt oder zugesichert worden ist. Der Stand der offen gebliebenen Anregungen war Gegenstand der aktuellen Follow up – Einschau 2011:

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Beide Wohngebäude sind in die Jahre gekommen und weisen altersbedingte Schäden auf. Diese machen hinsichtlich Statik oder Gebrauchstauglichkeit keinerlei Sofortmaßnahmen erforderlich, wirken sich jedoch betriebswirtschaftlich auf den Beherbergungsbetrieb aus. Übernachtungspreise orientieren sich neben Lage und Angebot
auch an der Zimmerausstattung sowie dem Gesamtzustand. Die am Gang befindlichen Bad- und WC-Anlagen wirken sich hierbei negativ aus, ebenso wie die nicht be-

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Zl. KA-00200/2012

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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