Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: 2012_03-Maerz.pdf

- S.135

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Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

26

Bezüglich der EDV-Ausstattung hat sich herausgestellt, dass diese der IIG & Co KG
gehört und den Heimen Westendorf leihweise zur Verfügung gestellt wurde. Auch das
verwendete Hotelabrechnungsprogramm läuft über den Server der Gesellschaft, wie
auch die Daten dort mitgesichert werden. Ebenso wird die EDV-mäßige Betreuung
durch die IIG & Co KG wahrgenommen.
Dazu merkte die Kontrollabteilung an, dass sich das geschilderte Procedere für die
Heime Westendorf in der Praxis zwar als zweckmäßig erwiesen hat, hinsichtlich der
EDV-Ausstattung und auch in Bezug auf die Betreuung grundsätzlich aber die Stadtgemeinde Innsbruck zuständig wäre.
In ihrer Stellungnahme dazu hat die IISG seinerzeit berichtet, dass man in einem Gespräch mit der betreffenden Fachabteilung übereingekommen sei, die EDVBetreuung und -Ausstattung im Sinne einer sparsamen und wirtschaftlichen Abwicklung der Verwaltung bei der IIG & Co KG zu belassen. Künftig werde jedoch für diese
erbrachte Leistung seitens der IIG & Co KG eine Rechnung gelegt.
Im Anhörungsverfahren zur Follow up – Einschau 2010 wurde der Kontrollabteilung
mitgeteilt, dass nach Vorliegen sämtlicher Kosten aus dem zwischen der
IIG & Co KG und einer Fremdfirma bezüglich der EDV-Betreuung bestehenden Betreuungsvertrag, der auf die Heime Westendorf entfallende Anteil den Heimen direkt
weiterverrechnet werden wird.
Im Rahmen der aktuellen Follow up – Einschau 2011 berichtete der Geschäftsführer
der IIG & Co KG, dass die Kosten des Rückersatzes für die EDV-Aufwendungen mittlerweile bekannt seien und in einem – der Kontrollabteilung vorliegenden – Aktenvermerk vom 26.01.2011 festgehalten worden sind. Darüber hinaus wurde der Kontrollabteilung nachgewiesen, dass diese Kosten nunmehr jahresdurchgängig im Wege einer Dauerrechnung den Heimen Westendorf vorgeschrieben werden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

27

In dem vom Wirtschaftstreuhänder erstellten Jahresabschluss 2008 war die Betriebsund Geschäftsausstattung zum 31.12.2008 mit einem Buchwert von rd. € 19,0 Tsd.
ausgewiesen. Bezüglich der im Abschreibungsverzeichnis aufgelisteten, zum Zeitpunkt der Buchhaltungsübernahme durch den Wirtschaftstreuhänder im Jahr 2003
aus dem städt. Inventarverzeichnis übernommenen Gegenstände wurde festgestellt,
dass der Inventaraltbestand nur zum Teil übernommen worden ist. Außerdem befand
sich ein Anlagegut nicht mehr am Standort Westendorf.
Die Kontrollabteilung empfahl eine Überarbeitung der Aufzeichnungen, um zu gewährleisten, dass am jeweiligen Bilanzstichtag nur die tatsächlich vorhandene und
verwendete Betriebs- und Geschäftsausstattung ausgewiesen wird.

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Zl. KA-00200/2012

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

15