Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: 2012_03-Maerz.pdf

- S.153

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Darüber hinaus wurde im Sinne einer anzustrebenden Reduzierung der derzeit bestehenden Vielzahl von Arbeitstiteln eine Prüfung empfohlen, inwieweit der Empfängerkreis der Belastungszulage unter drei verschiedenen Lohnarten erfasst werden
muss.
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens teilte das Amt für Personalwesen mit, dass der
Empfängerkreis der Belastungszulage ab Jänner 2012 von drei auf eine Lohnart zusammengefasst werde.
Zum weiteren Fortgang im Rahmen der Follow up – Einschau 2011 befragt, hat das
Amt für Personalwesen bekannt gegeben, dass die Belastungszulage mittlerweile auf
eine Lohnart zusammengefasst worden ist.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde teilweise entsprochen.

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Im Kassenbestand enthalten ist ein auf einem Bankkonto ausgewiesenes Guthaben,
welches zum Zeitpunkt der Durchführung der Kassaprüfung per 06.09.2011
€ 1.165,08 betrug. Die einzigen Kontobewegungen betreffen seit Jahren die anfallenden Zinsgutschriften, wodurch sich der Kontostand laufend – wenngleich aufgrund
des niedrigen Kontoguthabens lediglich geringfügig – erhöht. Durch den Kontohinweis auf eine „Stiftung“ wird eine konkrete Widmung angedeutet. Von der MA IV wird
dieses Konto im jährlichen Bericht über den Finanzstatus der Stadtgemeinde Innsbruck als „sonstiges gewidmetes Guthaben“ ausgewiesen. Recherchen der Kontrollabteilung bei der Stadthauptkasse ergaben, dass dieses gewidmete Guthaben
bereits seit Jahrzehnten besteht und lediglich die laufenden Zinsgutschriften zugebucht werden. Als weitere Unterlage wurde der Kontrollabteilung ein Sparbuch übergeben, welches per 03.01.2001 aufgelöst und der sich daraus ergebende Realisierungssaldo auf das aktuelle Bankkonto übertragen worden ist. Die erste Eintragung in
diesem Sparbuch bezieht sich auf das Jahr 1957 bzw. wurde in diesem Sparbuch für
dieses Jahr ein Guthabenstand in Höhe von ATS 3.063,35 ausgewiesen. Auf Rückfrage der Kontrollabteilung beim zuständigen Sachbearbeiter der MA IV – Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft informierte dieser darüber, dass für dieses Kontoguthaben ein Stiftbrief aus dem Jahr 1914 existiert. Dabei wurden letztlich dem Stadtmagistrat Innsbruck von einer am 18.07.1860 verstorbenen Person Geldmittel (damals noch in Form von Gulden bzw. Kronen) hinterlassen, deren jeweilige Zinserträgnisse zur Unterstützung der Ausbildung oder Erziehung eines „armen und würdigen Jüngling oder Mädchen zu Innsbruck“ Verwendung finden sollten. Demgemäß ist
die Stiftung als den Namen des Stifters tragende „Stipendienstiftung“ bezeichnet. Eine Erfüllung des ursprünglich vorgesehenen Stiftungszwecks erfolgte, soweit es für
die Kontrollabteilung noch aufklärbar war, offensichtlich in Ermangelung ausreichender Geldmittel in der Vergangenheit nicht.
Nachdem das vorhandene Stiftungsvermögen zur Erfüllung des vorgesehenen Stiftungszwecks nicht ausreicht, die Stiftung gemäß Stiftbrief jedoch auf „weltewige Zeiten“ angelegt ist, empfahl die Kontrollabteilung, nach rechtlicher Abklärung über die
weitere Vorgangsweise betreffend dieses mittlerweile in Form eines Kontoguthabens
bestehende Stiftungsvermögen zu befinden. Im damals durchgeführten Anhörungsverfahren teilte die MA IV – Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft mit, dass in Zusammenarbeit mit dem Amt für Präsidialangelegenheiten der MA I die Auflösung der

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Zl. KA-00200/2012

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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