Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: 2012_03-Maerz.pdf

- S.156

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Im Jahr 2006 wurde den Tiroler Gemeinden vom Land Tirol bezüglich der schulischen
Nachmittagsbetreuung eine Abgangsdeckung angeboten, welche einen 50 %igen
Landeszuschuss zu dem vom Schulerhalter nachgewiesenen Abgang vorsah. Damit
sollte einerseits für die Schulerhalter ein Anreiz für die Einrichtung einer schulischen
Nachmittagsbetreuung geschaffen und andererseits die Be-treuungsbeiträge (Elternbeiträge) für die Freizeitbetreuung in der schulischen Nachmittagsbetreuung mit max.
€ 70,00 monatlich begrenzt werden.
Die Tiroler Landesregierung hat mit Beschluss vom 16.05.2006 diesbezügliche Richtlinien erlassen. Korrespondierend dazu hat der Stadtsenat am 06.07.2006 der Finanzierungsvereinbarung des Landes Tirol zugestimmt. Gleichzeitig wurde die Verordnung über den Verpflegungs- und Betreuungsbeitrag für den Betreuungsteil ganztägiger Schulformen (Elternbeitragsverordnung) in Bezug auf den vom Land Tirol geforderten Höchstbetrag (€ 70,00) novelliert. Aus den der Kontrollabteilung vorgelegten
Unterlagen war ersichtlich, dass noch im Jahr 2006 geplant war, die Abgangsdeckung in der schulischen Nachmittagsbetreuung vertraglich zu fixieren. Das der Kontrollabteilung in diesem Zusammenhang vorgelegte Schriftexemplar ist zwar von keinem der Vertragspartner unterfertigt worden, wird aber in der Praxis umgesetzt.
Zuletzt wurden der Stadtgemeinde Innsbruck als Schulerhalter für das Schuljahr
2009/10 bescheidmäßig Personalkosten in der Höhe von rd. € 195,2 Tsd. vorg eschrieben, was nach Abzug der Elternbeiträge einem 50 %igen Anteil der Gehaltsaufwendungen für die landeseigenen Lehrerkräfte für den Freizeitbereich des Betreuungsbereiches von ganztägigen Schulen entsprach. Allerdings beinhaltete diese Abgangsberechnung nur die Personalkosten der Landeslehrer, nicht jedoch die bei der
Stadt Innsbruck angefallenen Kosten aus den für die Betreuung beigestellten Vertretungen.
Da diese Vorgangsweise nicht den formulierten Berechnungsgrundlagen lt. oben zitierter Vereinbarung entsprach, empfahl die Kontrollabteilung eine Kontaktaufnahme
mit der Abteilung Bildung beim Amt der Tiroler Landesregierung. Außerdem wurde im
Interesse der Rechtssicherheit angeregt, um eine Fertigung der Abgangsdeckungsvereinbarung durch die Vertragsparteien bemüht zu sein.
Diesbezüglich wurde in der Stellungnahme mitgeteilt, dass sich an der Fertigung der
Abgangsdeckungsvereinbarung auch der Tiroler Gemeindeverband beteiligen müsse.
Im Rahmen der aktuellen Follow up –Einschau wies die geprüfte Dienststelle erneut
darauf hin, dass sich an der Fertigung der Abgangsdeckungsvereinbarung auch der
Tiroler Gemeindeverband beteiligen müsse.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde aus erwähnten Gründen
nicht entsprochen.

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Zl. KA-00200/2012

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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