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Jahr: 2012

/ Ausgabe: 2012_03-Maerz.pdf

- S.163

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Unterlassung dieser Maßnahme mit weiteren Schäden bzw. Folgeschäden gerechnet
werden müsse. Im Übrigen wurde vor der Einwinterung bzw. nach Abschluss der jeweiligen Almsaison ein Lokalaugenschein des Pachtgegenstandes durch das Amt für
Land- und Forstwirtschaft gemeinsam mit dem Pächter als sinnvoll erachtet.
Das Amt für Land- und Forstwirtschaft wies in der Stellungnahme darauf hin, dass
Schäden, die nicht durch normale Abnützung hervorgerufen werden bzw. durch Unachtsamkeit oder falsche Bedienung entstehen, im Rahmen des normalen Betriebes
vom Pächter auf dessen Kosten zu beheben seien und dies auch in den Pachtverträgen klar geregelt wäre.
Zum normalen Betrieb bzw. zu den im Pachtvertrag vom jeweiligen Pächter übernommenen Pflichten würden natürlich auch die teilweise recht zeitaufwändigen Einwinterungsvorkehrungen gehören. Diese würden von den Pächtern, die meist schon
viele Jahre die Almen bewirtschaften, eigentlich immer ordnungsgemäß durchgeführt,
so dass ein separater verpflichtender Lokalaugenschein nur zur abschließenden Kontrolle dieser Arbeiten nicht als notwendig erachtet werde. Diese Arbeiten könnten
auch oftmals nicht terminisiert bzw. zeitlich geplant werden, da meist erst ein
Schlechtwettereinbruch die Alpsaison beende.
Dazu war von der Kontrollabteilung anzumerken, dass die Stellungnahme des Amtes
für Land- und Forstwirtschaft nicht den Kern der ausgesprochenen Empfehlung trifft.
Es sollten nämlich nicht die Einwinterungsarbeiten selbst, sondern vor diesen Arbeiten der Pachtgegenstand auf allfällig zu behebende Schäden inspiziert werden. Darüber hinaus blieb in der Stellungnahme unbeantwortet, ob die kaputten Bodenfliesen
nun – wie von der Kontrollabteilung moniert – ersetzt worden sind bzw. in diesem Zusammenhang eine Trocknung des Fußbodens stattgefunden hat.
Eine diesbezügliche Rückfrage im Zuge der Follow up – Einschau 2011 hat ergeben,
dass die schadhaften Fliesen beim Lokalaugenschein am 28.11.2011 vom Pächter
noch nicht ergänzt gewesen waren. Bei der Begehung sei man jedoch übereingekommen, dass man bezüglich der Austrocknung des Boden sofort im Frühjahr 2012
eine Begutachtung vornehmen werde.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde aus erwähnten Gründen
nicht entsprochen.

6 Sonderprüfungen
6.1 Bericht über die Prüfung des
Subventionstopfes Kinder- und Jugendbetreuung
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Der Bericht der Kontrollabteilung über die Prüfung des Subventionstopfes „Kinderund Jugendbetreuung“, Zl. KA-15375/2010 wurde am 09.02.2011 fertig gestellt. In
Verbindung mit den damaligen Prüfungsfeststellungen hat die Kontrollabteilung eine
Reihe von Empfehlungen ausgesprochen, deren Umsetzung nunmehr hinterfragt
worden ist:

…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-00200/2012

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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