Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: 2012_03-Maerz.pdf
- S.174
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Folge wurden diese nicht oder nur anteilsmäßig in der Endabrechnung berücksichtigt
und über die dafür vorgesehene Voranschlagspost bezahlt, sondern als Instandhaltungskosten verrechnet.
Die Kontrollabteilung hatte nach Prüfung verschiedener Gewerke, für welche eine
teilweise oder gänzliche Bezahlung als Instandhaltung erfolgte, im Wesentlichen keine Einwände gegen die vorgenommenen kostenmäßigen Zurechnungen, auch wenn
die Zuordnung zu Neubau oder Instandhaltung teils diskutabel gewesen wäre. Sie
empfahl jedoch für künftige Projekte, beispielsweise durch Richtlinien, möglichst konkret festzulegen, ob Leistungen, Lieferungen und Dienstleistungen dem Neubau oder
der Instandhaltung zuzurechnen sind.
Die IISG teilte im Rahmen des damals durchgeführten Anhörungsverfahrens mit,
dass die Ausarbeitung eines Ausstattungskataloges bereits im Laufen sei, durch welchen eine künftig konkretere Zuordnung von Leistungen und Lieferungen zum Bereich Neubau oder Instandhaltung möglich sein sollte.
Im Rahmen der Follow up – Einschau 2011 informierte die IISG, dass in mehreren
Besprechungen versucht wurde, eine einheitliche Trennung der Kosten hinsichtlich
Neubau und Instandhaltung vorzunehmen. Diesbezüglich wäre ein Leistungskatalog
erstellt worden, der eine Zuordnung unterschiedlicher Leistungen erleichtern sollte.
Im Zuge der Ausarbeitung musste jedoch festgestellt werden, dass eine entsprechende Kategorisierung kaum umsetzbar und – entsprechend der Meinung der IISG
– nicht praktikabel wäre. Durch die Notwendigkeit einer individuellen Betrachtung jedes Bauvorhabens würden künftig – in der Startphase entsprechender Bauprojekte –
Abklärungsgespräche mit allen Projektbeteiligten geführt, um eine einheitliche Zuordnung der Kosten zu den Bereichen Neubau bzw. Instandhaltung gewährleisten zu
können.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
7 Unternehmungen
7.1 Bericht über die stichprobenartige Prüfung
der Gebarung und Jahresrechnung 2009 der Mussmann GmbH
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Die Kontrollabteilung hat die Gebarung und Jahresrechnung 2009 der Firma „Mussmann GmbH“ stichprobenartig einer Prüfung unterzogen und hierüber mit Datum
20.12.2010, Zl. KA-10837/2010 einen Bericht erstellt. In Verbindung mit den damaligen Prüfungsfeststellungen hat die Kontrollabteilung eine Reihe von Empfehlungen
ausgesprochen. Soweit deren Umsetzung nicht schon im Zuge des dazu stattgefundenen Anhörungsverfahrens erfolgt ist, wurde die Erledigung der offen gebliebenen
Anregungen im Rahmen dieser Follow up-Einschau hinterfragt:
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In Verbindung mit der Durchleuchtung der gesellschaftsrechtlichen Aspekte hat die
Kontrollabteilung festgestellt, dass der im Gründungsvertrag formulierte Unternehmensgegenstand bislang nicht geändert worden ist. Tatsächlich war das Unternehmen zum Prüfungszeitpunkt im Wesentlichen im Raum Innsbruck und Umgebung in
den Bereichen Abfallentsorgung und Logistik sowie im Containergeschäft für Gewerbeabfälle und Bauschutt tätig und betrieb darüber hinaus eine Kompostieranlage für
Bioabfälle in Mieders. Da auch andere Teile des Gesellschaftsvertrages nicht mehr
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Zl. KA-00200/2012
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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