Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: 2012_03-Maerz.pdf
- S.177
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In Bezug auf die getroffenen Feststellungen empfahl die Kontrollabteilung, einerseits
an die Bank zu viel bezahlte Zinsbeträge (zumindest nach Maßgabe der Verjährung)
zurückzufordern. Andererseits war nach Meinung der Kontrollabteilung der für das
2. Halbjahr 2010 bei der Bank in Ansatz gebrachte Zinssatz rückwirkend mit
01.07.2010 zu korrigieren. Im Anhörungsverfahren informierte die TFG darüber, dass
die von der Kontrollabteilung aufgezeigten Zinsüberzahlungen in Höhe von € 2,8 Tsd.
und € 3,6 Tsd. von der Bank zur Gänze rückerstattet wo rden wären. Außerdem wurde ein Besprechungstermin mit der Bank avisiert, um den nach Einschätzung der
Kontrollabteilung zu hohen Zinssatz für das 2. Halbjahr 2010 zu korrigieren.
Zur aktuellen Follow up – Einschau 2011 stellte die TFG der Kontrollabteilung die
Daten des Zinsabschlusses per 31.12.2010 zur Verfügung. Daraus war ersichtlich,
dass dieser Zinsabschluss für das 2. Halbjahr 2010 auf Basis des von der Kontrollabteilung ermittelten korrekten Zinssatzes berechnet worden ist.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
7.3 Bericht über die Prüfung des
Bauvorhabens Haus der Kinder und Jugendtreff am Tivoli
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Der Bericht der Kontrollabteilung über die Prüfung des Bauvorhabens Haus der Kinder und Jugendtreff am Tivoli, Zl. KA-00603/2011, wurde am 25.03.2011 fertig gestellt. In Verbindung mit den damaligen Prüfungsfeststellungen, sprach die Kontrollabteilung Empfehlungen aus und generierte Anregungen, für welche die Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG im Zuge des seinerzeitigen Anhörungsverfahrens
eine Prüfung und gegebenenfalls eine Umsetzung zusicherte. Im Rahmen der Follow
up – Einschau 2011 wurde um Stellungnahme zum Status der nachfolgenden Punkte
angefragt:
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Das Architektenhonorar verhält sich bei einer Berechnung gem. HOA-A direkt proportional zu den Herstellungskosten. Aus Sicht der Kontrollabteilung wirkte eine solche
Honorarberechnung dem Grundsatz der Sparsamkeit entgegen. So ging beispielsweise mit dem Entschluss, die Gebäude in Passivhaus-Standard auszuführen, eine
erhebliche Erhöhung der Kosten des Gewerks HKLS-Installationen einher. Damit
wurden auch die Herstellungskosten und demgemäß das Architektenhonorar erhöht.
Ein dieser Erhöhung des Architektenhonorars entsprechender planerischer Mehraufwand wurde nicht wahrgenommen. Nach Meinung der Kontrollabteilung könnte für
künftige Bauvorhaben eine Pauschalvergütung einen möglichen Lösungsansatz darstellen. Anfallende Tekturen wären dabei separat zu vergüten oder könnten als Aufwandspauschale bereits in der Endsumme enthalten sein. Die Bundeskammer der
Architekten und Ingenieurkonsulenten hatte zudem mit Ende 2006 alle Verordnungen
betreffend die unverbindlichen Honorarleitlinien aufgehoben. Aus diesem Grund
schien Handlungsbedarf gegeben.
Die Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG sagte damals im Rahmen ihrer Stellungnahme die Prüfung des empfohlenen Lösungsansatzes einer Pauschalvergütung für
Architekturleistungen im Einzelfall zu und würde diese allenfalls in Erwägung ziehen.
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Zl. KA-00200/2012
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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