Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: 2012_03-Maerz.pdf
- S.71
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der Tätigkeit, die die Kolleginnen bzw. Kollegen der Mag.-Abt. II, Jugendwohlfahrt,
verrichten, dass sie nicht nur entsprechend
abgesichert und entlohnt sind, sondern
auch noch die Kraft vorhanden ist, sich mit
den Themen überhaupt auseinanderzusetzen.
Ich kann den Bedenken von GRin Linser
schon zustimmen, aber manche Dinge, wie
sie hier formuliert sind, gehen mir zu weit.
Wir können den Antrag im Stadtsenat im
Detail evaluieren.
GRin Linser: Ich bedanke mich bei Bgm.Stellv. Gruber für die Bereitschaft, den Antrag näher durchgehen zu wollen. Liebe
GRin Mag.a Mayr viele Mitarbeiterinnen bzw.
Mitarbeiter leben von dieser Tätigkeit. Wenn
diese krank werden, haben sie keine Versicherung und können auch nicht in den
Krankenstand gehen. Es wird kein Verdienstausfall bezahlt.
Eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter für
plant für einen Familienbesuch im Olympischen Dorf drei Stunden am Nachmittag
ein, jedoch wird die Familie nicht angetroffen. Für die Hin- und Rückfahrt wird nur
eine halbe Stunde vergütet. Wenn man
unternehmerisch tätig ist - diese Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter haben auch ihre
Ausgaben und Lebenshaltungskosten -,
dann geht sehr viel auf Risiko. Die Haftung
ist auch noch zu klären, wenn diese mit Jugendlichen unterwegs sind. Wir sprechen
hier von schwierigen Jugendlichen. Wenn
etwas passiert, dann haftet diese Mitarbeiterin bzw. dieser Mitarbeiter selbst, denn es
gibt keine Haftpflichtversicherung. Es wären
noch einige Punkte offen, die ich auch noch
erläutern könnte.
Diese Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter in
der ambulanten Familienbetreuung leisten
sehr wertvolle Arbeit, wenn man betrachtet,
dass für ein Kind pro Monat für die Fremdunterbringung ein Betrag in der Höhe von
€ 3.500,-- aufgebracht werden muss. Dieser
Betrag multipliziert sich manchmal bei
schwierigen Familien, denn dort wird oft
nicht nur ein Kind fremduntergebracht, sondern zwei und drei Kinder. Es kommen dabei gigantische Summen zusammen.
Diese Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter in
der ambulanten Familienbetreuung verhindern durch ihre Arbeit sehr oft die hohen
Kosten der Fremdunterbringung. Ich bin
GR-Sitzung 29.3.2012
sehr froh, dass man diesbezüglich eine Prüfung ankündigt, um diese Arbeitssituation
ein wenig zu verbessern.
Ich ersuche daher, den
Antrag dem Stadtsenat zur selbstständigen
Erledigung zuzuweisen.
Beschluss (einstimmig):
Der von GRin Linser in der Sitzung des Gemeinderates am 26.1.2012 eingebrachte
Antrag wird dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.
56.5
I-OEF 17/2012
Innsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubaitalbahn GesmbH (IVB), Umstellung der Samstagfahrpläne auf
Werktagfahrplan während der Ferien (StRin Mag.a Pitscheider)
StRin Mag.a Pitscheider: Es geht bei diesem Antrag wieder um das Geld. Bewusst
wird in dem Antrag erwähnt, dass man zuerst in Verhandlungen treten soll, damit man
sich die Ergebnisse noch einmal ansehen
kann.
Die Linie "O", welche die am stärksten frequentierte Linie ist, und die Linie "R" fahren
bekanntlich nach dem Ferienfahrplan in den
Schulferien. In den Weihnachts-, Semester-,
Oster- und Pfingstferien fahren viele Leute
nicht auf Urlaub, sondern müssen arbeiten.
In den Sommerferien ist das wieder eine
andere Sache, aber das ist nicht Gegenstand des Antrages.
Ich spreche hier nur von den kurzen Ferien,
damit geprüft werden kann, wie viel eine
Umstellung auf Normalfahrplan kosten würde. Das wird sicher nicht kostenneutral vor
sich gehen, wenn man die zwei stark frequentierten Linien "O" und "R" in den Ferienzeiten auf Werktagsfahrplan umstellt.
Die Leute müssen dann nicht denken, ob
zur Zeit Ferien sind und ob der Bus seltener
fährt.
Ich ersuche daher, den
Antrag dem Stadtsenat zur selbstständigen
Erledigung zuzuweisen.
GR Buchacher: Ob es egal ist, wie viel das
kostet, ist wieder eine andere Frage. Zudem