Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: 2012_03-Maerz.pdf

- S.78

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- 231 -

nen privat wohnen und Therapie- bzw. auch
Privatfahrten benötigen. Diese wurden früher vom Land Tirol bezahlt. Das ist seit
1.1.2012 nicht mehr der Fall. Eine Dame,
die davon betroffen ist, ist Mutter von vier
Kindern, wovon zwei noch zu Hause wohnen, hat sich dagegen gewehrt. Die Dame
sitzt im Rollstuhl und hat inzwischen auch
den Volksanwalt eingeschalten. Sie ist tätig
geworden und dabei auch an mich herangetreten.
Ich habe ihr zugesagt, Bgm.-Stellv. Gruber
zu bitten, beim zuständigen Landesrat für
Soziales auf Grund der Härtefälle vorzusprechen. Man weiß noch nicht genau, wie
viele Menschen davon betroffen sind. Auch
in stationären Einrichtungen, wie zum Beispiel der Lebenshilfe Tirol, muss, wenn diese das Kino besuchen wollen, für jede Fahrt
extra angesucht werden. Zudem gibt es
eine Obergrenze von € 800,-- im Jahr.
Diese Mutter hat früher € 1.000,-- für ihre
Fahrten im Monat ausgegeben. Das betrifft
auch Anbieter, die solche Fahrten anbieten.
Diese Dame kann, wenn sie von der Therapie heimkommt und einkaufen geht, die
Einkäufe nicht selbstständig in ihre Wohnung tragen. Eine Taxifahrerin bzw. ein Taxifahrer wird die Einkäufe nicht in die Wohnung tragen, aber die Johanniter Tirol machen das sehr wohl. Darum geht es.
Davon sind Einzelfälle betroffen und diese
sollten genau geprüft werden. Das ist die
Bitte dieses Antrages. Ich ersuche daher,
den
Antrag dem Stadtsenat zur selbstständigen
Erledigung zuzuweisen.
Bgm.-Stellv. Gruber: Danke für diesen Antrag. Es ist tatsächlich so, dass es mehrere
solche Fälle gibt. Ich habe in dieser Angelegenheit auch schon mit dem zuständigen
Landesrat gesprochen. Ich glaube, dass
man hier in der rechtlichen Definition im negativen Sinn über das Ziel hinausgeschossen hat. Das wird sicher so nicht praktikabel
sein und bleiben.
Ich bin froh über diesen Antrag und hoffe
auch, dass er dem Stadtsenat zugewiesen
wird. Man soll merken, dass wir im Gemeinderat darüber debattiert haben, damit ich
einen entsprechenden Rückenwind beim
zuständigen Landesrat habe, damit diese
Verordnung geändert wird. Ich möchte dem
GR-Sitzung 29.3.2012

Land Tirol nichts unterstellen. Man hat gemeint, dass diese Sache dennoch praktikabel und im Sinne der Sparsamkeit und
Zweckmäßigkeit umsetzbar ist.
Es gibt allerdings schon mehrere Fälle, wo
finanzielle Schwierigkeiten entstanden sind.
Es haben auch unsere Systempartner, die
Dienstleisterinnen bzw. Dienstleister, in diesem Bereich Schwierigkeiten. Man muss sicher eine Änderung der damals beschlossenen Novelle herbeiführen.
Ich bedanke mich für diesen Antrag. Es gibt
meinerseits schon Gespräche, nur mit der
Unterstützung des Gemeinderates und des
Stadtsenates werden diese etwas leichter
funktionieren.
Beschluss (einstimmig):
Der von GRin Dr.in Krammer-Stark in der
Sitzung des Gemeinderates am 26.1.2012
eingebrachte Antrag wird dem Stadtsenat
zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.
56.11 I-OEF 23/2012
Nutzung des Campagnereiterareals durch ÖGV - Mensch-HundZentrum Tirol (GR Mag. Kogler)
GR Mag. Kogler: Ich möchte mich für die
Verlängerung des Vertrages in meinem
Namen und auch im Namen des Vereins
ÖGV - Mensch-Hund-Zentrum Tirol bedanken. Im Bereich Sieglanger, wo die Feuerwache entstehen sollte, wurde im Stadtsenat die Verlängerung der Nutzung bis
31.10.2012 beschlossen. Es gibt jetzt eine
längere Übergangsfrist. Das ist das einzige
Zentrum, wo die Hunde ausgebildet werden
und einen Hundeführerschein bekommen.
Ich ersuche daher dringend, dass man als
Landeshauptstadt Innsbruck eine entsprechende Maßnahme vorsieht. Daher ist das
einmal eine positive Erwähnung.
Ich habe das Areal der Campagnereiter
deshalb vorgeschlagen, da man dieses,
sollte man keine andere Fläche finden,
temporär nutzen kann. Ich habe keine Bedeckung in meinem Antrag vorgesehen. Es
sind aber auch Einnahmen für die Stadt
Innsbruck durch die Verpachtung zu lukrieren. Das Areal steht derzeit leer. Ich hoffe,
dass wir mittel- bis langfristig ein adäquates