Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: 2012_03-Maerz.pdf
- S.93
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Zu Frage 7.: Auf Basis des Schreibens der
Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG
(IIG), vom 20.1.2011, ist nicht ersichtlich,
dass es bereits ein Angebot der Schultz
Heinz Versicherungs- und Finanzierungsvermittlungsgesellschaft gegeben hat.
Zu Frage 8.: Siehe Antwort zu Frage 7.
Zu Frage 9.: Siehe Antwort zu Frage 7.
Zu Frage 10.: Siehe Antwort zu Frage 7.
Zu Frage 11: Welche Auflagen die GB Immobilien GesmbH beim Kauf erfüllen musste, ist der Mag.-Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten, nicht bekannt.
Zu Frage 12.: Diese Fragen können von der
Mag.-Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten,
auf Grund der am Beginn getätigten Ausführungen nicht gemacht werden.
Zu Frage 13.: Siehe Antwort zu Frage 12.
Zu Frage 14.: Siehe Antwort zu Frage 12.
Zu Frage 15.: Siehe Antwort zu Frage 12.
Zu Frage 16.: Siehe Antwort zu Frage 12.
Anhang laut Stadtsenatsbeschluss vom
20.7.2010:
Der angefallene zeitliche Arbeitsaufwand
aller Dienststellen zur Erstellung dieser Beantwortungsvorlage beträgt 30 Minuten.
Eine Kopie der Anfragebeantwortung wird
dem Anfragesteller in der Sitzung des Gemeinderates ausgehändigt.
59.
Einbringung von Anfragen
59.1
Übereinkommen über die Rechte
von Menschen mit Behinderungen
sowie das Fakultativprotokoll zum
Übereinkommen über die Rechte
von Menschen mit Behinderungen, Umsetzungsschritte im Zuständigkeitsbereich der Landeshauptstadt Innsbruck (GRin
Mag.a Schindl-Helldrich)
GRin Mag.a Schindl-Helldrich: Ich stelle
gemeinsam mit meinem Mitunterzeichner
beiliegende Anfrage.
Ich bringe heute den dritten Teil meiner Anfrage hinsichtlich der Rechte der Menschen
mit Behinderungen ein. Inwieweit werden
diese von Seiten der Stadt Innsbruck beGR-Sitzung 29.3.2012
rücksichtigt bzw. ist man bemüht, diese zu
berücksichtigen
Ich habe heute den zweiten Teil der Anfragebeantwortung zurückbekommen. Ich
möchte die Gelegenheit wahrnehmen und
sagen, dass man sich in einigen Bereichen
in den letzten Jahren sehr verbessert hat.
Es ist noch sehr viel ausständig. In wesentlichen Teilen geht es darum, zu verstehen,
was eine Barriere ist.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer übergibt den
Vorsitz an Bgm.-Stellv. Gruber.
Eine Barriere ist nicht nur etwas, das man
technisch lösen kann, denn dafür ist das
Verständnis schon relativ weit. Auch in Bezug auf die Sprache ist man weit gediehen,
indem man technische Hilfsmittel, wie Gebärdendolmetsch, akustische Verstärkungen, Blindenleitsysteme einführt. Alles, was
im technischen Bereich liegt, darum hat
man sich bereits sehr bemüht. Das Verständnis fehlt aber noch sehr weitgehend,
dass Barrieren auch etwas sind, das im
Geist, kognitiv, stattfindet. Es geht auch um
Sprache.
Wenn man von einer barrierefreien Homepage spricht, ist mir die Antwort, was technisch unternommen wurde, damit Blinde
und Gehörlose, diese auch lesen können,
zu wenig. Das nützt nichts für Menschen,
die eine Lernbehinderung haben, denn
dann müsste man mit einfacher Sprache
arbeiten. Es gibt noch sehr viele Dinge, wo
man um Verständnis werben muss.
Ich würde mir dann für die nächste Sitzung
des Gemeinderates vornehmen, eine Auflistung hinsichtlich des Handlungsbedarfes in
der Stadt Innsbruck aufzuschreiben. Mein
großes Anliegen wäre es für die Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter im Stadtmagistrat
Innsbruck, aber auch für den Gemeinderat
eine Fortbildung zu organisieren, damit alle
wirklich einmal eine Vorstellung davon haben, was Barrierefreiheit bedeutet. Zudem
sollte erklärt werden, was es für Menschen
mit Behinderung bedeutet, behindert zu
werden. Danke.
GR Grünbacher: Zur Geschäftsordnung!
Ich habe eine technische Frage an alle
Füchse der Geschäftsordnung: Wenn man