Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: 2012_07-Juni.pdf
- S.107
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Wartungspauschale
Die jährlich von der Stadt Innsbruck zu entrichtende, wertgesicherte
Wartungspauschale wurde zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit
netto € 97,0 Tsd. festgelegt.
Wertsicherung
Die Indexierung des eben erwähnten Pauschalbetrages erfolgte vertragsgemäß erstmals mit Wirksamkeit zum 01.04.2006.
Abschluss
Wartungsvertrag
Im Hinblick auf das Zustandekommen dieses Wartungsvertrages hat
die Kontrollabteilung beanstandet, dass ihr vom neu geschaffenen Amt
für Informationstechnologie und Kommunikationstechnik weder ein Angebot der Auftragnehmerin noch ein Beschluss des Stadtsenates in
dieser Angelegenheit vorgelegt werden konnte.
Beanstandung
Abschluss
Wartungsvertrag
Zudem merkte die Kontrollabteilung an, dass der in Rede stehende
Wartungsvertrag mit einer wertgesicherten Jahrespauschale von jährlich immerhin netto € 97,0 Tsd. keiner stadtrechtskonformen Signatur
unterworfen, sondern für die Stadt Innsbruck „nur“ vom ehemaligen
Leiter des Amtes für Information und Organisation unterzeichnet worden ist. Somit wurde erneut den Bestimmungen des § 42 Abs. 2 IStR
nicht nachgekommen.
Die Kontrollabteilung hat daher empfohlen, künftig gleichgelagerte privatrechtliche Verpflichtungen stadtrechtskonform abzuschließen. Dazu
teilte das betreffende Amt der MA I im Rahmen des Anhörungsverfahrens mit, dieser Empfehlung bereits seit der Schaffung des neuen Amtes ausnahmslos entsprochen zu haben.
Summe
Wartungskosten
Die Abstattung jener der Stadt Innsbruck verrechneten Halbjahrespauschalen ist über die Vp. „Gemeindeabgaben - Entgelte für sonstige
Leistungen EDV“ abgewickelt worden. Seit dem Jahr 2005 bis einschließlich 30.06.2011 sind hierfür insgesamt netto rd. € 686,9 Tsd.
bezahlt worden.
Stundensatz 2011
Laut erhaltener Auskunft sind im Jahr 2011 von der Stadt Innsbruck
insgesamt 1.427 Std. der Personalressource der Auftragnehmerin für
Wartungsarbeiten in Anspruch genommen worden. Bei einer Wartungspauschale für das Jahr 2011 von brutto € 117.683,54 beliefen
sich die Kosten pro Arbeitsstunde auf brutto € 82,47 bzw. netto
€ 74,97. Hierbei handelte es sich jedenfalls um branchenübliche Stu ndensätze.
Summe
Nachfolgeaufträge
Darüber hinaus verifizierte die Kontrollabteilung jene Kosten, welche im
Zusammenhang mit der Weiterentwicklung und Modifikation der Applikation Personenkontenführung erforderlich waren. Im Wesentlichen
handelte es sich dabei um massive Eingriffe in das bestehende Anwenderprogramm PKF, weshalb in allen Fällen die Aufträge an die ursprünglich mit der Programmerstellung beauftragte Gesellschaft erteilt
worden sind. Die Summe der bis zum Prüfungszeitpunkt Ende Dezember 2011 getätigten (Nachfolge)Aufträge hat sich auf netto rd. € 186,8
Tsd. belaufen.
Anteil Wartungskosten
an Gesamtkosten
Abschließend zu diesem Kapitel hält die Kontrollabteilung fest, dass für
die Anwendersoftware PKF bis zum Prüfungszeitpunkt Ende Dezember
2011 Auszahlungen (für Feinspezifikation, Programmerstellung sowie
für verschiedene Programmerweiterungen) in der Höhe von insgesamt
netto rd. € 1.059,2 Tsd. getätigt w orden sind. Zuzüglich der bisher an-
Zl. KA-10928/2011
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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