Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: 2012_08-Juli.pdf
- S.153
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
resultierten. Der erste Fall aus dem Jahr 2010 stand in Verbindung mit
einer von Mitarbeitern der MÜG durchgeführten „Lärmkontrolle“ nach
dem LPG. Der zweite Fall aus dem Jahr 2011 betraf die von Mitarbeitern der MÜG veranlasste Abschleppung eines PKWs, welcher in einer
Ladezone abgestellt war. Ohne diese Maßnahmenbeschwerden inhaltlich in diesem Bericht genauer darstellen zu wollen, merkt die Kontrollabteilung an, dass beide Beschwerden vom UVS Tirol als unbegründet
abgewiesen worden sind.
Beschluss des Kontrollausschusses vom 28.06.2012:
Beiliegender Bericht des Kontrollausschusses zu o.a. Bericht der Kontrollabteilung wird dem Gemeinderat am 12.07.2012 zur Kenntnis gebracht.
A n t r a g:
Der Kontrollausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss zu fassen:
Betreffend den Bericht der Kontrollabteilung, Zl. KA-01445/2012, über die stichprobenartige Prüfung der Mobilen Überwachungsgruppe (MÜG) der Stadtgemeinde Innsbruck:
Die Empfehlung der Kontrollabteilung, unter allfälliger Mitwirkung der MA I – Amt
für Präsidialangelegenheiten und/oder externer Gutachter und/oder Bundesdienststellen (bspw. Bundesministerium für Inneres, Bundeskanzleramt – Verfassungsdienst) zu prüfen, ob der in der Praxis tatsächlich bestehende Außenauftritt
der MÜG-Mitarbeiter im Einklang mit den Abgrenzungskriterien des Artikels 78d
Abs. 1 BVG steht, soll umgesetzt werden und dazu soll der Gemeinderat den
Stadtsenat zur selbständigen Erledigung beauftragen.
Zl. KA-01445/2012
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
25