Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: 2012_08-Juli.pdf

- S.50

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- 414 -

sche Begleiterin bzw. einen technischen
Begleiter, die bzw. den die Stadt Innsbruck
finanziert, zur Seite stellen. Sein juristischer und rechtlicher Prüfungshintergrund,
wäre alleine zu wenig gewesen. Die Stadt
Innsbruck wäre zu diesem Angebot bereit
gewesen.
Zu dem damaligen Zeitpunkt war das leider nicht gewollt und somit ist die begleitende Kontrolle in eine Ausschreibung gegangen. Wir haben bei einem technischem
Büro nachgefragt, was eine begleitende
Kontrolle kosten würde. Das war uns um
vieles zu teuer, denn das lag bei
€ 50.000,-- im Jahr und wäre eben nur
eine technische Kontrolle gewesen. Das
war der Nachteil.
Eine technische Kontrolle ist wahrscheinlich das am wenigsten effizienteste, was
gebraucht werden würde. Ich gehe davon
aus, dass angefangen mit der ILF Beratende Ingenieure ZT GesmbH, der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH (IVB) bis hin zu unseren
Planerinnen und Planern keine technischen Probleme gemacht werden. Mit
technischen Problemen meine ich, dass
keine Schiene falsch gelegt wird und die
Kanalumlegungsarbeiten nicht falsch
durchgeführt werden.
Es ging um die Beschlusslage und um die
Steuerungsgruppe und natürlich auch wie
man in den einzelnen Gremien - Landtag,
Gemeinderat, Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH (IVB) als
Gesellschaft und Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) - zu den Beschlüssen
kommt. Und auch wie sichergestellt werden kann, dass das Land Tirol und die
Stadt Innsbruck jeweils ein Veto-Recht bei
Maßnahmen hat, damit muss man sich
vorher entsprechend einigen.

Unzuverlässigkeit der zeitlichen Prognosen. Die zeitliche Prognose kann der
Rechnungshof nicht aufheben, die kann er
kritisieren. Das kann der Rechnungshof
ewig tun, aber das hat keinen Mehrwert.
Da wird nichts daraus resultieren, denn die
Unwägbarkeiten sind einfach da. So gut
es geht kann ich immer nur einen technisch-organisatorischen Zeitplan erstellen.
Aber ich kann nicht die Abhängigkeiten
von externen Entscheidungsprozessen mit
berücksichtigen.
Der Rechnungshof hat eigentlich kritisiert,
dass wir quasi eine unzuverlässige Zeitprognose erstellen. Ich bin der Meinung,
dass sich das der Rechnungshof sparen
kann, generell bei allen Verfahren, auch
beim Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren (UVP).
Der zweite Punkt betrifft die Kommunikation in der Amraser Straße. Lange vor Beginn des Wahlkampfes und vor den sogenannten Protesten am Leipziger Platz haben wir mit den Gewerbebetreibenden, mit
dem Küchenstudio und mit den Besitzerinnen und Besitzern der Gastgewerbe vor
Ort Gespräche geführt. Es hat die Gespräche vor der Präsentation im Stadtsenat und vor der Entscheidungsfindung gegeben.
Von den Leuten in der Amraser Straße hat
es das Interesse gegeben, was geändert
werden sollte. Zum Teil haben wir das seinerzeit schon zugesagt, dass wir das
überplanen. Trotzdem gab es dann die
Äußerungen, dass niemand von irgendwas weiß, aus welchem Motiv heraus
auch immer.

Wir können noch einmal einen Anlauf machen und vielleicht bekommen wir jetzt
Dr. Mayramhof zugeteilt, denn mein Vertrauen hat er immer noch. Wir machen
jetzt noch einmal ein Angebot und ergänzen es mit den Kapazitäten, die wir in der
Stadt Innsbruck haben bzw. mit der Begleitung, die benötigt wird. Es könnte
durchaus sinnvoll sein.

In der Folge hat es dann Veranstaltungen
gegeben. Die Frage tauchte vorhin auf,
warum DB Schenker & Co AG zu den
Veranstaltungen geladen hat. Das Problem ist nicht, dass wir nicht einladen wollten, sondern dass DB Schenker & Co AG
ein konkretes Problem im Rahmen einer
Veranstaltung geäußert hat. Daraufhin
kam der Vorschlag, dass DB Schenker &
Co AG den Raum für die Veranstaltung
bei ihnen zur Verfügung stellt. Das war
eigentlich alles und das finde ich recht
harmlos.

Dipl.-Ing. Baltes: Zunächst noch einmal
zurück zum Rechnungshofbericht. Der
Rechnungshofbericht kritisiert quasi die

Ich habe es auch schon erlebt, dass Dipl.Ing. Schneider von der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) mit einem Fass

GR-Sitzung 12.7.2012