Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: 2012_08-Juli.pdf
- S.56
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22.
Subventionsansuchen
22.1
IV 959/2012
Seniorenheim St. Raphael Subvention für Erneuerung der Fassade
GR Carli: Bei diesem Subventionsansuchen geht es € 324.000,-- für die Erneuerung der Fassade des Seniorinnen- und
Seniorenheimes St. Raphael.
Im Ausschuss für Finanzen, Subventionen
und Beteiligung waren wir mit Stimmenthaltung von GR Mag. Stoll einstimmig dafür.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer übergibt den
Vorsitz an Bgm.-Stellv.in Mag.a Pitscheider.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: StR Gruber
beginnt schon zu lachen, wenn er das Seniorinnen- und Seniorenheim St. Raphael
hört. Diesen Akt zum Seniorinnen- und
Seniorenheim habe ich ungefähr ein Jahr
zurückgehalten. Ich bin Alt-Bgm-Stellv.
Dipl.-Ing. Sprenger schon aus dem Weg
gegangen, wenn ich ihn gesehen habe,
denn ich habe schon gewusst auf was er
mich wieder anspricht. Dazu gibt es natürlich eine schöne Geschichte.
Als ich gehört habe, dass die Fassade
beim Heim St. Raphael zu erneuern ist,
habe ich gesagt, dass das nicht sein kann,
da dieses Heim neu ist. Mir wurde dann
gesagt, dass die Fassade gemacht werden muss, da ansonsten die Platten herunter bröseln und dadurch eine Beschädigung der dahinterliegenden Tragwerkskonstruktion entsteht.
Ich habe gesagt, dass es dafür wohl eine
Verursacherin bzw. einen Verursacher geben wird und wohl die Möglichkeit besteht,
dass diese bzw. dieser zur Rechenschaft
gezogen wird. Darauf hieß es, dass das
schon probiert wurde, aber man nicht weiterkomme, weder beim Architekten nicht
im Sinne einer Amtshaftung, sondern von
seiner Expertise und von den Ausschreibungen, da die Fassade von einem spanischen Unternehmen fertiggestellt wurde.
Das wurde von Versicherungen, Anwälten
etc. geprüft und Alt-Bgm.-Stellv. Dipl.Ing. Sprenger hat dann einfach gemeint,
GR-Sitzung 12.7.2012
dass das gemacht werden muss. Ich habe
darauf gesagt, das sie es machen sollen.
Die Antwort darauf war, dass kein Geld
dafür vorhanden ist. Daraufhin habe ich
gefragt, wer das dann zahlen soll, denn es
handelte sich um eine Privatperson. Es
kann nicht gesagt werden, dass kein Geld
vorhanden ist und deshalb die Stadt Innsbruck bezahlen soll.
Die Renovierung beläuft sich auf tatsächliche € 324.000,--. Bedenken wir die Beträge, über die wir sonst diskutieren. Ich
glaubte es dann schon, dass dahinter eine
Beschädigung entstanden ist. Dazu
kommt, dass die "Neue Heimat Tirol" Gemeinnützige WohnungsGesmbH (NHT) für
diese Sanierung die Abwicklung der Ausschreibung auf eigene Kosten durchgeführt hat. Jedenfalls ist das ein Fall, das
mich wirklich unglaublich ärgert. Ich weiß,
die Sozialdemokratische Partei (SPÖ) hat
immer wieder auf das Bestbieterprinzip
wertgelegt und hingewiesen.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer übernimmt
den Vorsitz von Bgm.-Stellv.in
Mag.a Pitscheider.
StR Gruber: Ich kann Deinen Zweifel, wie
Du ihn beschrieben hast, nachvollziehen.
Das ist ein Projekt, dass uns schon sehr
lange gemeinsam beschäftigt.
Tatsache ist, dass niemand darüber erfreut war, dass dieser Schaden eingetreten ist. Die optische Beeinträchtigung ist
eher der kleine unwichtige Teil an dieser
ganzen Gegebenheit.
Die Lehre Nummer eins für uns ist das
Bestbieterprinzip, dass die Sozialdemokratische Partei (SPÖ) und auch wir, die
Innsbrucker Volkspartei (ÖVP), in vielen
Bereichen für notwendig und richtig erachten. Das kann nicht nur am Seniorinnenund Seniorenheim St. Raphael gesehen
werden, sondern auch zum Beispiel an der
Nordkettenbahn, Hungerburgbahn oder
den Lift im Rathaus. In solchen Angelegenheiten ist oft der alte Spruch "billig gekauft ist teuer gekauft" nicht unbedingt
falsch.
Auf der einen Seite sind die Entwicklungen
von damals mit den Auswirkungen auf