Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: 2012_08-Juli.pdf
- S.92
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 456 -
Tiroler Raumordnungsgesetz
(TROG) 2011, wird beschlossen.
Der Beschluss erfolgt gemäß § 66 Abs. 5
Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG)
unter der aufschiebenden Bedingung,
dass dem Flächenwidmungsplan die nach
§ 67 Abs. 2 erforderliche aufsichtsbehördliche Genehmigung erteilt wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
43.
III 497/2012
Flächenwidmungsplan Nr. SA F7, Saggen, Teilbereich der
Gp. 723/1, KG Innsbruck (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 80/iy), gemäß § 36 Tiroler Raumordnungsgesetz
(TROG) 2011
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Während der
gesetzlichen Frist sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Die geforderten vertraglichen Vereinbarungen liegen vor.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
3.7.2012:
Der Flächenwidmungsplan Nr. SA - F7,
Saggen, Teilbereich der Gp. 723/1, KG
Innsbruck (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 80/iy), gemäß § 36 Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) 2011,
wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Flächenwidmungen außer Kraft.
44.
III 1397/2012
Flächenwidmungsplan Nr. PR F8, KG Pradl, Bereich zwischen
Burgenlandstraße, Amraser
Straße und Sillufer (als gänzliche
oder teilweise Änderung der Flächenwidmungspläne Nr. 80/f,
Nr. 95/b, Nr. 29/o, Nr. 29/qu,
Nr. 95/f, Nr. 80/bf, Nr. 80/az,
Nr. 80/dqu, Nr. 80/ed, Nr. 80/go,
Nr. 80/hk, Nr. 80/ia, Nr. 80/iu),
gemäß § 36 Abs. 2 sowie § 111
Abs. 4 Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) 2011
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Während der
gesetzlichen Frist sind elf Stellungnahmen
eingegangen. Eine weitere Stellungnahme
ist verspätet eingetroffen. Alle liegen dem
Akt im Original bzw. in Kopie bei.
Ein Großteil der Stellungnahmen richtet
sich mit verschiedenen Argumentationen
sowie Bedenken gegen die Sillpromenade.
Alle Stellungnahmen wurden im Bericht
der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, der dem
Akt beiliegt, ausführlich behandelt und im
Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau
und Projekte beraten. Die Errichtung einer
Promenade im gegenständlichem Bereich
entlang der Sill ist ein weiter zu verfolgendes Ziel, weshalb den Stellungnahmen
nicht Rechnung getragen werden kann. In
diesem Sinn wird der Beschluss des oben
genannten Planes vorgeschlagen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig,
den Flächenwidmungsplan Nr. PR - F8,
Pradl, Bereich zwischen Burgenlandstraße, Amraser Straße und Sillufer (als teilweise oder gänzliche Änderung der Flächenwidmungspläne Nr. 80/f, Nr. 95/b,
Nr. 29/o, Nr. 29/qu, Nr. 95/f, Nr. 80/bf,
Nr. 80/az, Nr. 80/dqu, Nr. 80/ed, Nr. 80/go,
Nr. 80/hk, Nr. 80/ia, Nr. 80/iu), gemäß § 36
Abs. 2 sowie § 111 Abs. 4 Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) 2011, zu beschließen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer Kraft.
GR-Sitzung 12.7.2012