Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: 2012_10-Oktober.pdf

- S.109

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53.2

Erfassung der Büro- und Gewerbeflächen nach Stadtteilen
(GR Buchacher)

GR Buchacher: Ich stelle mit meinen Mitunterzeichnerinnen und meinem Mitunterzeichner folgenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Frau Bürgermeisterin wird ersucht, die
zuständigen Stellen zu beauftragen, die
Büro- und Geschäftsflächen nach Stadtteilen zu erheben und zu eruieren, wie viele
von diesen leer stehen.
Buchacher, Eberl, Pechlaner, Dr.in PokornyReitter, Reisecker und Mag.a Yildirim,
alle e. h.
In allen Stadtteilen stehen Büro- und Gewerbeflächen leer, deren Anzahl und Ausmaß aber niemanden genau bekannt sind.
Diese leerstehenden Flächen sind aber in
Anbetracht der knappen Innsbrucker Grundreserven ein möglicherweise wichtiges Instrumentarium für die Stadtentwicklung und
-planung.
Darüber hinaus sind diese Angaben und
Kennzahlen wichtige Ansatzpunkte für ein
offensives Leerflächenmanagement
53.3

Fußgängerzone Maria-TheresienStraße, Abgrenzung durch bauliche Maßnahmen (GR Buchacher)

GR Buchacher: Ich stelle mit meinen Mitunterzeichnerinnen und meinem Mitunterzeichner folgenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Fußgängerzone "Maria-TheresienStraße" wird durch bauliche Maßnahmen im
nördlichen oder südlichen Teil gegenüber
dem übrigen Verkehr abgegrenzt.
Buchacher, Eberl, Pechlaner, Dr.in PokornyReitter, Reisecker und Mag.a Yildirim,
alle e. h.
Die bestehende Fußgängerzone wird trotz
aller Appelle und Überwachungsaktionen
der Exekutive von Taxis und anderen Fahrzeugen zur Durchfahrt missbraucht.
Die ständige Überwachung des Durchfahrtsverbots außerhalb der Lieferzeiten ist
allein schon aus Personal- wie auch aus
Kostengründen unmöglich.
GR-Sitzung 11.10.2012

Daher wäre ein geeigneter Lösungsansatz
die bauliche Abgrenzung der Fußgängerzone im Norden oder Süden. Damit wäre mit
Ausnahme der Einsatzfahrzeuge, nur mehr
die Zu- und Abfahrt aus der Fußgängerzone
möglich.
Wie die bauliche Begrenzung realisiert werden soll, möge von zuständigen Beamten
und anderen Fachleuten abgeklärt werden.
53.4

Errichtung eines Freizeit- und
Sporthallenbades, Standortsuche
(GR Buchacher)

GR Buchacher: Ich stelle mit meinen Mitunterzeichnerinnen und meinerMitunterzeichner folgenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Frau Bürgermeisterin wird ersucht, die
zuständigen Stellen zu beauftragen, für die
Errichtung eines Freizeit- und Sporthallenbades im Westen der Stadt geeignete
Grundstücke zu eruieren.
Buchacher, Eberl, Pechlaner, Dr.in PokornyReitter, Reisecker und Mag.a Yildirim,
alle e. h.
Wie bereits bekannt ist, ist das Schwimmbad "Höttinger Au" nach dem Bäderkonzept
ein so genanntes Sport-Hallenbad, das aber
weder professionellen Ansprüchen (etwa
mit einem 50 m Becken) genügt, noch den
heutigen Erfordernissen für Familien entspricht.
Ein angedachter Um- und Zubau am jetzigen Standort "Fürstenweg" darf durchaus
als suboptimal bezeichnet werden.
Unter der Voraussetzung, dass Bund/Land
zu einem modernen Sporthallenbad (Leistungszentrum West) finanziell beitragen,
sollten dafür bereits jetzt Grundreserven
geschaffen werden.
Außerdem wäre dies die einmalige Chance,
für die Familien der Stadt und dem Umland,
anschließend ein Erlebnishallenbad (inklusive Saunen) mit Freiflächen zu errichten.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Das wurde
bereits im Stadtsenat beschlossen.
GR Buchacher: Ich spreche von der Eruierung von Grundstücken. Ich bringe diesen
Antrag ein und wir werden sehen, ob sich
das erübrigt.