Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: 2012_10-Oktober.pdf

- S.151

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bis 2011 vom Verein gewährten Projektförderungen die vorgesehenen
Beschlüsse vorhanden waren. Auffällig war dabei jedoch, dass die Entscheidungen jeweils von einem 4-Personen-Gremium getroffen worden
sind. Konkret vermisste die Kontrollabteilung die lt. den Vereinsstatuten
vorgesehene Involvierung des städtischen Organs für die Aufsicht in
den städtischen Schülerhorten in der Person der Vorständin des Amtes
für Kinder- und Jugendbetreuung. Trotz des Umstandes, dass zuletzt
im Jahr 2007 einem städtischen Schülerhort eine Projektförderung zuerkannt worden ist, machte die Kontrollabteilung darauf aufmerksam,
dass die in den Vereinsstatuten vorgesehenen Beschlussfassungsmodalitäten in den überprüften Jahren 2008 bis 2011 nicht mit der im Verein gehandhabten Praxis übereinstimmten.
Bei der Einschau in Projektförderungsanträge der Jahre 2008 bis 2011
war für die Kontrollabteilung ersichtlich, dass Nachweise über die tatsächliche Verwendung der Fördergelder – wie auf dem entsprechenden Antragsformular vorgesehen – beim Verein lediglich in Einzelfällen
vorhanden waren. Auf diesen Sachverhalt wurde vom Rechnungsprüfer wiederholend – zuletzt in seinem Bericht vom 13.12.2010 – hingewiesen und vom ihm angeregt, „eine lückenlose Überprüfung, gleich
wie bei der Subventionsvergabe durch die Stadt Innsbruck, durchzuführen“. Dieser Empfehlung des Rechnungsprüfers schloss sich die
Kontrollabteilung vollinhaltlich an.
4.3 Sonstige Ausgaben
Aufwandsentschädigungen

Zuletzt wurde vom Verein im Jahr 2008 ein Gesamtbetrag von
€ 2.160,00 für A ufwandsentschädigungen angewiesen. Dabei erhielten
der frühere Vereinsobmann und der mittlerweile als städtischer Mitarbeiter pensionierte Kassier monatliche Beträge in Höhe von € 200,00
und € 70,00. Die Höhe der Entschädigungen wurde ursprünglich in der
1. Sitzung des damals als Vereinsorgan bestehenden „Kuratoriums“
am 08.03.2001 bzw. in der zuletzt ausbezahlten Höhe in der Generalversammlung vom 26.01.2005 beschlossen. Diese monatlichen Beträge gelangten grundsätzlich für 10 Monate des Jahres zur Anweisung,
wobei die diesbezüglich letztmalige Auszahlung für den Monat Oktober
2008 erfolgt ist. Dieser Zeitpunkt stand im Zusammenhang mit der seinerzeit neu begonnen Funktionsperiode des damaligen neuen Vereinsvorstandes. Seit dieser bisher letzten Auszahlung wurden vom Verein
bis dato keine weiteren Aufwandsentschädigungen überwiesen.
5 Gemeinnützigkeit

Allgemeines

Der Innsbrucker Schulsponsoring-Verein wird als gemeinnütziger Verein im Sinne der §§ 34 BAO ff und den damit verbundenen steuerlichen
Begünstigungen geführt.

Fachmännische
Beurteilung der
erforderlichen
Voraussetzungen für
einen gemeinnützigen
Verein

Ob bei Vereinsgründung eine fachmännische Beurteilung (bspw. durch
einen Steuerberater) über das Vorliegen der für den Gemeinnützigkeitsstatus erforderlichen Voraussetzungen (der Verein muss gemäß
seinen Statuten und nach der tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar der Förderung begünstigter Zwecke dienen)
stattgefunden hat, ging aus den zur Verfügung gestellten Prüfungsunterlagen nicht hervor.

Zl. KA-04472/2012

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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