Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: 2012_10-Oktober.pdf
- S.173
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Die Bewirtschaftung der mehrmals zitierten Grundstücksflächen wurde
laut Aktenvermerk im August des Jahres 2009 eingestellt. Nach ihrer
im Jahr 2009 „angeblich“ erfolgten Rückgabe konnten die Gste.
Nrn. 284, 285, 286, 287/1 und 290 bis zum Prüfungszeitpunkt März
2012 keiner Verwertung mehr zugeführt werden.
Lokalaugenschein
Der im März des Jahres 2012 durchgeführte Lokalaugenschein zeigte,
dass Teilflächen der Gst. Nrn. 284 und 285 aufgeschüttet und befestigt
(geschottert) worden sind.
Zusammenfassung
Zusammenfassend hat die Kontrollabteilung zu diesem Kapitel bemerkt, dass zum einen der Anlass für die im Zeitraum 1999 bis 2004
zur landwirtschaftlichen Nutzung unentgeltliche Überlassung der
Grundstücke Nrn. 284, 285, 286, 287/1, 288, 290 und 292 und zum
anderen der Beweggrund für die Befestigung von Teilflächen der
Grundstücke Nrn. 284 und 285 nicht plausibel nachvollziehbar war.
6.7 Grundstücke Nrn. 292, 295/1 und 299 (Dr. Franz-Werner-Straße)
Grundstücksdaten
Die gegenständlichen Liegenschaften befinden sich im Gewerbegebiet
Mühlau/Arzl. Die größte Parzelle (Gst. Nr. 292) hatte ursprünglich ein
Gesamtflächenausmaß von 525 m², für den Ausbau der Dr. FranzWerner-Straße ist jedoch in der Zwischenzeit ein Teil dieser Fläche als
Straßenfläche benötigt und in das öffentliche Gut übernommen worden.
Die verbliebene (Rest-)Fläche dieses Grundstückes (292 m²) sowie die
beiden anderen Grundstücke im Flächenausmaß von zusammen
207 m² sind vorgetragen in EZ 185 bzw. EZ 251, alle GB 81121 Mühlau. Hinsichtlich ihrer Benützungsart waren sie als Baufläche (begrünt)
klassifiziert und in der Vermögensrechnung der Stadt (2010) mit einem
Gesamtanschaffungswert von € 63.916,70 erfasst.
Lokalaugenschein
Die in Rede stehenden Grundflächen sollten laut Referat für Liegenschaftsangelegenheiten unvermietet sein. Anlässlich eines Lokalaugenscheines durch die Kontrollabteilung (am 27.03.2012) präsentierten
sich diese jedoch als ebene und geschotterte Flächen, welche mit
einem Bauzaun umgeben waren. Auf dem eingezäunten Areal war ein
Faschingswagen abgestellt,
Vertragslose Nutzung
Unterlagen betreffend die Nutzung der Grundstücke konnten vom Referat nicht vorgelegt werden und waren auch nicht archiviert. Aufzeichnungen über den Zeitpunkt und den Zweck der Grundflächenbefestigung fehlten ebenso wie auch unklar war, wer diese Maßnahmen veranlasst und wer sie ausgeführt hat. In der Bestandnehmerbuchhaltung
der IISG ist für die Grundflächenbenützung kein Zahlungseingang bekannt.
Inventarisierungsmängel Zu den auf dem TA 840000 „Grundbesitz“ über die Post 610100 „In-
standhaltung von Grund und Boden“ abgewickelten Ausgaben betreffend den Ankauf mobiler Zaunelemente (bspw. im Mai 2011 in der Hö€
he von € 1.747,20 brutto oder im Juni 2011 in Höhe von 3.074,38
brutto) wurde festgestellt, dass diese Gegenstände weder gekennzeichnet, noch in einem Standortverzeichnis erfasst sind. Lediglich auf
der zuvor erwähnten, von einem Erdbewegungsunternehmen gestellten
Rechnung vom Mai 2011 fand sich unter dem Rechnungstitel „Ablösung Bauzaun+Sockel+Sichtschutz“ ein handschriftlich angebrachter
Vermerk „Gst. 292 und Gst. 295/1 KG Mühlau“.
Zl. KA-01447/2012
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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