Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: 2012_10-Oktober.pdf
- S.182
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Dazu gab die geprüfte Dienststelle bekannt, dass sämtliche Instandhaltungsmaßnahmen mit dem Referatsleiter zu besprechen
seien.
Präzisierung der Wertsicherungsmodalitäten
8) Besonderes Augenmerk auf die Präzisierung der Wertsicherungsmodalitäten in den Verträgen und auf die Vertragsdatierung.
Laut Stellungnahme wird das Referat eine Präzisierung der Wertsicherungsmodalitäten in Absprache mit der IISG vornehmen.
Grundsteuerpauschale
9) Überwälzung der Grundsteuer auf Bestandnehmer in Form einer
Pauschale, falls die Grundsteuer für die zu vermietende Liegenschaft aus einer Grundsteuersammelvorschreibung nicht herausgerechnet werden kann.
Im Anhörungsverfahren wurde der Anregung der Kontrollabteilung
beigepflichtet. Nachdem in den Fällen einer Grundsteuersammelvorschreibung, die auf ein einzelnes Grundstück entfallende Grundsteuer ziffernmäßig nicht bestimmbar ist und nur ein Pauschalbetrag vorgeschrieben werden kann, vermieden werden sollte, dass
dem jeweiligen Bestandnehmer keine höhere Grundsteuer angelastet wird, als die Stadt Innsbruck als Eigentümerin tatsächlich zu entrichten hat, sei eine Vorschreibung in Form eines Anerkennungszinses denkbar.
Einheitliches Verwaltungsaufwandspauschale
10) Einheitliche Vorschreibung und Verrechnung der Verwaltungsaufwandspauschale für die Vertragserrichtung im Sinne des vom
Stadtsenat (am 24.02.2010) beschlossenen Entgeltkataloges.
Dazu wurde vom Referat Liegenschaftsangelegenheiten angekündigt, dass eine einheitliche Vorschreibung und Verrechnung der
Verwaltungsaufwandspauschale vorgenommen werde.
Strategiepapier
11) Erstellung eines verbindlichen und mit der Politik abgestimmten
Strategiepapiers zur Betriebsansiedlungspolitik im Gewerbegebiet
Mühlau/Arzl.
Diesbezüglich wurde darauf verwiesen, dass das Referat Liegenschaftsangelegenheiten in der Zwischenzeit die Vorgangsweise zur
Betriebsansiedlungspolitik in diesem Gewerbegebiet mit Schreiben
vom 03.05.2012 bei Frau Bürgermeisterin moniert habe.
Richtigstellung der
Eigentumsverhältnisse
12) Richtigstellung der Eigentumsverhältnisse in jenen Fällen, wo im
Referat Gemeindeabgaben-Vorschreibung nicht die Stadtgemeinde
Innsbruck, sondern die die Grundstücke für die Stadt verwaltende
IIG & Co KG als Eigentümer vermerkt ist.
Das Referat für Liegenschaftsangelegenheiten sicherte in dieser
Angelegenheit ein Abstimmungsgespräch zwischen den Magistratsabteilungen I und IV sowie den IIG zu.
Zl. KA-01447/2012
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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