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Jahr: 2012

/ Ausgabe: 2012_10-Oktober.pdf

- S.22

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- 517 -

Verkehrsqualität am Südring in Form von
noch mehr Stau, noch mehr Stop-and-goVerkehr und noch längeren Wartezeiten
sinkt, so befürchten wir wieder eine Rückverlagerung des Schleichverkehrs in den
Stadtteil Wilten. Jede Autofahrerin bzw.
jeder Autofahrer denkt im Stau nach, wo
eventuell eine kürzere Fahrtroute gefunden
werden kann. Ich würde das Worst-CaseSzenario dahingehend sehen, dass wieder
mehr Schleichverkehr im untergeordneten
Straßennetz des Stadtteiles Wilten entstehen kann.
Dipl.-Arch.in Schmeissner-Schmid: Ich
kann zu dem Thema, was passiert, wenn
das Projekt nicht realisiert wird, noch etwas
ergänzen: Wir sind dann wieder an den Anfang zurück geworfen. Ich persönlich kenne
die Diskussion über die Zukunft von WiltenOst, die verkehrlichen Regelungen und davon abhängig die städtebaulichen Möglichkeiten seit Jahrzehnten. Es war dort nie
möglich, Planungssicherheit für die beteiligten Grundeigentümerinnen bzw. Grundeigentümer zu schaffen. Zudem konnte man
nie klare städtebauliche Zielvorstellungen in
den entsprechenden Planungsinstrumentarien festlegen. Es war nie klar, wie die künftige verkehrliche Entwicklung in diesem
Bereich erfolgt.
Wenn das Projekt nicht realisiert wird, stellt
sich die Frage, was anschließend passiert?
Städtebaulich sind wir dann wieder auf dem
Punkt, welche künftigen Straßenfluchten
angenommen werden. Von welchem Verkehr muss man ausgehen? Wo können
welche Bebauungsmöglichkeiten geschaffen werden? Das ist einfach die Schwierigkeit dieser Unsicherheit. Das ist auch die
Unmöglichkeit klare städtebauliche Randbedingungen festzulegen.
Die Frage, ob das Projekt der ZIMA, Wohnund Projektmanagement GesmbH in der
Leopoldstraße, das aus einem Wettbewerb
hervorgegangen ist, realisiert werden kann,
kann ich bejahen. Das möglicherweise in
Abhängigkeit der Abstimmungen im Zuge
der Baumaßnahmen, das müsste allerdings
noch erläutert werden. Man kann festsetzen, dass die Straßenfluchtlinie des Projektes tatsächlich jene ist, die realisiert wird. Es
kann dies allerdings zu einem Problem werden, wenn man keine Begründung findet,
warum diese Fläche und diese Straßenfluchtlinie tatsächlich für welche Funktionen
GR-Sitzung 11.10.2012

benötigt wird. Das würde auch bedeuten,
dass wir Probleme bei der Einlösung oder
der allfälligen Enteignung von Grundstücken
haben werden.
Dipl.-Ing. Zecha: Wir haben bereits gehört,
dass die Planungskosten für das Projekt bei
rund € 1 Mio liegen. Derzeit wurden bereits
zwei Drittel dieses Betrages budgetwirksam.
Beauftragte Planungen wurden bereits
durchgeführt. Ich zähle dazu auch die Studie Wilten-Ost von Arch. Dipl.-Ing. Lorenz.
Wir bewegen uns daher bei zirka zwei Drittel von dem Betrag in der Höhe von € 1 Mio.
Das Projekt wie es heute vorliegt findet seine Geburtsstunde im Jahr 1998. Ich schätze
dass in der Verwaltung bereits einige Frauen- und Männerjahre aufgewendet wurden,
wenn man die lange Bearbeitung des Projektes heranzieht.
Zur Frage der Schallschutzmaßnahmen
beim "Kreisel" kann ich Folgendes sagen:
An der aufwärtsführenden Spur des motorisierten Individualverkehrs (MIV) auf die
Olympiabrücke ist an der gesamten Krümmung der Außenseite eine Lärmschutzwand
in der Höhe von 2,30 m vorgesehen. Diese
Lärmschutzwand ist auch Bestandteil der
Projekt- und Behördenverfahren. Auf der
Südseite ist auf der stadteinwärtsführenden
Spur für die südlichen Anrainerinnen bzw.
Anrainer eine Lärmschutzwand geplant, um
diese zu entlasten.
Hinsichtlich der Teilung der Verfahren darf
ich sagen, dass dies als ein kritischer Punkt
angesehen wird. Wir haben das Gesamtprojekt eingereicht. Dies fällt auf Grund der
Zuständigkeit in die Tiroler Landesstraßenverwaltung sowie in den Bereich der Behörde der Stadtgemeinde Innsbruck für die
Gemeindestraßen. Diese Trennung kann
man aber nicht funktional sehen, dass nur
ein Projekt wie die Vollanbindung des Zentrums realisiert werden kann. Die Untertunnelung kann nicht weggelassen werden. Es
wurde dies in den Gutachten und technischen Berichten behandelt und somit nicht
trennbar, ohne mit den Verfahren wieder
von vorne zu beginnen. Die derzeit durchgeführten Verfahren haben dann keinen
Rechtsstand mehr.
An der Neuhauserstraße befinden sich in
den Rampenwänden hochabsorbierende
Lärmschutzelemente. Für darüber hinausgehenden Lärmschutz, wie Lärmschutz-