Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: 2012_10-Oktober.pdf

- S.54

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- 549 -

Wohnbauförderungsrichtlinie (derzeit
€ 416,-- pro m² Wohnnutzfläche abzüglich eines allfälligen Abschlages für
Gemeinden, derzeit 10 %).

prozentualen Anteil an gefördertem
Wohnbau ein Abzug von 2 % vorgenommen wird.
8.

Für den Fall, dass keine gesamthafte
Umsetzung des Projektes auf den in
Punkt 2. angeführten Liegenschaften
erfolgt, räumen die Optionsnehmer der
Stadt Innsbruck die für die Erschließung des städtischen Grundstückes
2493/1 notwendigen Dienstbarkeiten
ein, vorausgesetzt, die öffentliche Erschließung von der Klammstraße zu
den Liegenschaften der Optionsnehmer
ist seitens der Stadt Innsbruck gesichert.

9.

Für den Fall, dass das aus dem durchzuführenden Wettbewerb hervorgehende Projekt - aus welchem Grund
auch immer - durch die Optionsnehmer
nicht realisiert werden kann, ist die
Stadt Innsbruck zur Übernahme und
Umsetzung des Wettbewerbsergebnisses berechtigt. Diesfalls verpflichtet
sich die Stadt Innsbruck zur Abgeltung
der Wettbewerbskosten mit pauschal
€ 15.000,--.

Die Optionsnehmer verpflichten sich,
diesen auf der Grundlage der Wohnbauförderungsrichtlinie reduzierten
Kaufpreis zur Gänze an die künftigen
Eigentümer der sozialgeförderten
Wohnungen weiterzugeben.
Ergibt sich aus dem Projekt, dass der
Anteil an sozial geförderten Wohnungen nur einem geringeren Prozentsatz
entsprechend realisiert werden kann,
so gilt für die Differenz zum vereinbarten Prozentsatz (zirka 29,41 %) der
doppelte Kaufpreis als vereinbart.
5.

Für die Realisierung der Wohnbebauung auf den in Punkt 2. angeführten
Liegenschaften ist deren Erschließung
notwendige Voraussetzung, wobei die
Erschließung über die noch auszubauende Anna-Dengl-Straße erfolgen soll.
Baubeginn der Optionsnehmer wird
voraussichtlich Ende 2013, spätestens
erstes Quartal 2014 sein. Zu diesem
Zeitpunkt sollte zumindest eine provisorische Zufahrt gesichert sein. Die Stadt
Innsbruck verpflichtet sich daher zur
Ergreifung aller erforderlichen Maßnahmen, sodass ein rechtzeitiger Ausbau der Anna-Dengl-Straße erfolgt.

6.

Die Optionsnehmer verpflichten sich
zur unentgeltlichen Abtretung der für
das Straßenbauprojekt zum Ausbau
der Anna-Dengl-Straße erforderlichen
Grundflächen, einschließlich eines allenfalls erforderlichen Gehsteiges.

7.

Die Optionsnehmer verpflichten sich
zur Abtretung der Freilandflächen auf
Grundstück 2739/3 (zirka 841 m²,
Weinberg Bauträger & Projektentwicklungs GesmbH), auf Grundstück 2738
(zirka 400 m², Dipl.-Ing. Schönthaler),
sowie des gesamten Grundstückes
2494/2 (laut Grundbuch 1.477 m²
Weinberg Bauträger & Projektentwicklungs GesmbH).
Die Abtretung dieser Freilandflächen
erfolgt gegen eine pauschale Bewertung in der Weise, dass von dem in
Punkt 2. errechneten Schlüssel bzw.

GR-Sitzung 11.10.2012

10. Die Stadt Innsbruck hält sich an die
Option bis 31.12.2015 mit einvernehmlicher Verlängerungsmöglichkeit gebunden.
11. Die Optionsnehmer verpflichten sich,
die Option spätestens eine Woche vor
der Beschlussfassung über den für das
Projekt zu erlassenden Ergänzenden
Bebauungsplan im Gemeinderat geltend zu machen bzw. sich bis zu diesem Zeitpunkt gegenüber der Stadt
Innsbruck verbindlich zu erklären, ob
von der Option Gebrauch gemacht wird
oder nicht, wobei eine allfällige Ausübung der Option mit der Beschlussfassung über den Ergänzenden Bebauungsplan im Gemeinderat rechtswirksam wird. Wird der Ergänzende
Bebauungsplan im Gemeinderat nicht
beschlossen, gilt die Option als nicht
gezogen und läuft weiter.
12. Sämtliche mit dem Optionsvertrag sowie den allenfalls aufgrund dieser Optionsvereinbarung abzuschließenden
Kaufvertrag verbundenen Kosten,
Steuern und Gebühren, einschließlich