Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: 2012_10-Oktober.pdf
- S.73
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schen Zuschusses von insgesamt maximal € 180.000,-- für die Jahre 2013
bis 2015 beauftragt. Dies unter der Voraussetzung, dass das Freizeitticket Tirol einen Zuschuss in derselben Höhe
übernimmt.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Ich zitiere aus
dem Bericht der Mag.-Abt. IV, Allgemeine
Finanzverwaltung und Beteiligungen, vom
28.8.2012:
"Das Freizeitticket Tirol bietet unter anderem
auch den Zutritt zu den Hallenbädern und
Freibädern der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) an. Das Freizeitticket Tirol
ist eine Jahreskarte und ist vom 1.10. bis
zum 30.9. des folgenden Jahres gültig. Die
Hallenbäder sind somit ganzjährig im Angebot des Freizeittickets Tirol, während die
Freibäder während der regulären Sommerbadesaison für Inhaber des Tickets zur Verfügung stehen.
Die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG
(IKB) hat zuletzt für die Teilnahme der Freibäder und der Hallenbäder am Freizeitticket
Tirol in der Saison 2011/2012 einen Zuschuss von insgesamt € 80.000,-- erhalten,
wobei dieser Betrag jeweils zur Hälfte seitens der Stadt Innsbruck und seitens des
Freizeittickets Tirol getragen wird.
Die mit den Freizeitticket Tirol getätigten
Bädereintritte wurden wie ursprünglich vereinbart registriert. In der Saison 2010/2011
wurden in den Freibädern 44.400 und in
den Hallenbädern 52.495 Eintritte getätigt.
Von Oktober 2011 bis Juni 2012 betragen
die Hallenbäderzutritte bereits 71.206 und
weisen eine steigende Tendenz auf. Die
Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB)
rechnet für 2012 mit einem tatsächlichen1
(1: Der Schätzung wird ein durchschnittlicher
Eintrittserlös von € 3,50 bei Hallenbädern
und € 2,-- bei Freibädern zugrunde gelegt
{siehe beiliegendes Schreiben der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG [IKB]}).
Erlösentgang von rund € 160.000,-- durch
die Freizeitticketzutritte im Bäderbereich.
Es wurde daher im Zuge von Verhandlungen (vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Gremien) ein jährlicher Zuschuss
von insgesamt € 120.000,-- für die nächsten
drei Jahre an die Innsbrucker KommunalbeGR-Sitzung 11.10.2012
triebe AG (IKB) vorgeschlagen. Dieser Betrag wäre zur Hälfte durch das Freizeitticket
Tirol und die Stadt Innsbruck zu tragen.
Sollte die Anzahl der mit dem Freizeitticket
Tirol getätigten Bädereintritte maßgeblich
sinken, wird der Zuschuss neu verhandelt."
Bgm.-Stellv.in Mag.a Pitscheider übergibt
den Vorsitz an Bgm.-Stellv. Kaufmann.
19.
Förderungsansuchen nach dem
Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetz 2003 (SOG)
19.1
IV 7533/2012
Madersbacher Josef, Generalsanierung, zweiter Bauabschnitt,
Schulgasse Nr. 10
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 26.9.2012:
Gemäß §§ 33 ff des Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetzes 2003 (SOG) gewährt die
Stadtgemeinde Innsbruck dem Eigentümer
des Objektes Schulgasse Nr. 10, Josef Madersbacher, für die Generalsanierung zweiter Bauabschnitt, einen nicht rückzahlbaren
Baukostenzuschuss in der Höhe von
€ 39.500,--.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Ich zitiere aus
dem Bericht der Mag.-Abt. IV, Subventionen/Förderungen, vom 12.9.2012:
"Mit Eingabe vom 2.8.2012 ersucht der Eigentümer des Objektes Schulgasse 10, für
die Generalsanierung 2. Bauabschnitt, um
Förderung nach dem Tiroler Stadt- und
Ortsbildschutzgesetz 2003 (SOG).
Die durchgeführten Sanierungsmaßnahmen
werden wie folgt beschrieben:
-
Einbau von fünf Verbundfenstern in
Lärche, einfach verglast und Außenflügel mit Bleisprossen, sowie von zwölf
Kastenfenstern in Lärche, einfach verglast und Außenflügel mit Bleisprossen
Freilegen der Fassadenoberfläche,
Ausbrüche ausmauern und mit Kalkmörtel verschließen, Risse schließen.