Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: 2012_10-Oktober.pdf

- S.84

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32.

KA 6018/2012
Bericht über die Belegkontrollen
der Stadt Innsbruck, II. Quartal 2012

GR Wanker: Insgesamt gab es 26 Belegkontrollen. 22 Vorgänge waren ohne, vier
Vorgänge mit Beanstandung, wobei es sich
hier um Kleinigkeiten, wie Skontoerträge,
gehandelt hat.
Der Bericht wurde im Kontrollausschuss
einstimmig zur Kenntnis genommen.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer übernimmt den
Vorsitz von Bgm.-Stellv.in Mag.a Pitscheider.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Ich glaube,
dieser Bericht zeigt, dass dem Grunde nach
- im Gegensatz zum vorhergehenden Bericht - zum überwiegenden und großen Teil
sehr gut und genau gearbeitet wird.
Beiliegender Kurzbericht des Kontrollausschusses wird zur Kenntnis genommen.
GRin Keuschnigg referiert die Subventionsanträge des Ausschusses für Soziales
und Wohnungsvergabe vom 24.9.2012:
33.

Subventionsanträge des Ausschusses für Soziales und Wohnungsvergabe

Beschluss (einstimmig):
Die Subventionsanträge des Ausschusses
für Soziales und Wohnungsvergabe werden
gemäß Beilage genehmigt.
GRin Dr.in Krammer-Stark referiert die
Subventionsanträge des Ausschusses für
Bildung und Gesellschaft vom 2.10.2012:
34.

Subventionsanträge des Ausschusses für Bildung und Gesellschaft für den Bereich "Kinderund Jugendförderung"

Beschluss (einstimmig):
Die Subventionsanträge des Ausschusses
für Bildung und Gesellschaft für den Bereich
GR-Sitzung 11.10.2012

"Kinder- und Jugendförderung" werden gemäß Beilage genehmigt.
GR Mag. Krackl referiert die Anträge des
Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom 2.10.2012:
35.

III 9418/2012
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. WI - F22, Wilten, Bereich südlich der Mentlgasse, zwischen Karmelitergasse und Südbahnstraße (als Teiländerung der
Flächenwidmungspläne Nr. 753
und Nr. 10/g), gemäß § 36 Abs. 2
sowie § 111 Abs. 4 TROG 2011

GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig,
die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. WI - F22, Wilten, Bereich südlich der Mentlgasse, zwischen
Karmelitergasse und Südbahnstraße (als
Teiländerung der Flächenwidmungspläne
Nr. 753 und Nr. 10/g), gemäß § 36 Abs. 2
sowie § 111 Abs. 4 Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) 2011, zu beschließen
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Hier geht es
um das Projekt, welches heute bereits im
Zuge der Diskussion über die GrassmayrKreuzung angesprochen wurde. Es ist das
erste Bauwerk, welches den Rand vorgibt
bzw. der nördliche Brückenkopf für die gesamte Bebauung Wilten-Ost. Es soll hier die
Zusammenführung oder Vergrößerung des
Grundstückes der Mentlvilla mit einem Teil
unseres städtischen Grundstückes durchgeführt werden.
Beschluss (einstimmig):
Der Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
2.10.2012 wird angenommen.