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Jahr: 2012

/ Ausgabe: 2012_12-November.pdf

- S.53

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- 720 -

desbahnen (ÖBB) (als teilweise Änderung
des Bebauungsplanes Nr. AL - B20/1), gemäß § 56 Abs. 1 und 2 Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) 2011, zu beschließen.
Ich darf kurz ergänzen, warum GR Buchacher sich bei diesem Antrag dagegen ausgesprochen hat. Bei diesem Punkt gibt es
wohl Unstimmigkeiten, betreffend die Absiedlung der zwei Schrebergärten, die dort
vor Ort sind. Es wurde beschlossen, dass
diesbezüglich bis zum nächsten Ausschuss
für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte von den Österreichischen Bundesbahnen
(ÖBB) die Unterlagen zur Verfügung gestellt
werden.
Wir vertun uns nichts, denn die Auflage des
Bebauungsplanes wird ohnehin noch beschlossen werden.
GR Grünbacher: GR Buchacher war deshalb gegen diesen Antrag, da mit den Betroffenen noch keine schlüssigen Vereinbarungen getroffen wurden.
Uns liegen nun die Vereinbarungen vor.
Insgesamt werden wir unsere Zustimmung
geben, da sich diese Frage geklärt hat.
Beschluss (einstimmig):
Der Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
25.10.2012 (Seite 719) wird angenommen.
35.

III 9927/2012
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. IG - B2/4, Vill, Bereich Grillhofweg Nr. 31 (als Änderung des
Bebauungsplanes Nr. IG - B2),
gemäß § 56 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) 2011

Gleichzeitig wird gemäß § 68 Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) der Beschluss
über die dem Entwurf entsprechenden Änderungen des Bebauungsplanes gefasst,
wobei dieser Beschluss jedoch erst dann
rechtswirksam wird, wenn innerhalb der
Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person
oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
36.

III 9928/2012
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. WI - B3/8, Wilten, Bereich Innerkoflerstraße - Kinderherzzentrum (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. WI - B3/7), gemäß
§ 56 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) 2011

GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
25.10.2012:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. WI - B3/8, Wilten, Innerkoflerstraße, Bereich Kinder- und Herzzentrum
(als Änderung des Bebauungsplanes Nr. WI
- B3/7), gemäß § 56 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) 2011, wird beschlossen.

Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
25.10.2012:

Gleichzeitig wird gemäß § 68 Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) der Beschluss
über die dem Entwurf entsprechenden Änderungen des Bebauungsplanes gefasst,
wobei dieser Beschluss jedoch erst dann
rechtswirksam wird, wenn innerhalb der
Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person
oder Stelle abgegeben wird.

Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. IG - B2/4, Vill, Bereich Grillhofweg Nr. 31 (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. IG - B2), wird beschlossen.

Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.

GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):

GR-Sitzung 8.11.2012