Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: 2012_12-November.pdf

- S.72

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Wir führen die Gespräche. Ich möchte aber
auch dazu sagen, dass ich nicht dafür bin,
dass die Stadt Innsbruck den Bau von Architekt Lackner saniert. Dieses Haus ist in
einem sehr schlechten baulichen Zustand.
Das möchte ich dazu sagen. Dennoch führen wir diese Gespräche und daher würde
ich bitten, dass wir diesen Antrag

dann wissen wir, was dieser Parkplatz kostet und was der/dem letztendlich bei den
Lebenserhaltungskosten derzeit noch bleibt.
Ich glaube, diese Grenze ist nicht mehr aktuell und kann so nicht passen. Der Antrag
zielt darauf ab, dass diese beseitigt wird. Ich
bitte

dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zuweisen.

GRin Mag.a Schwarzl: StR Mag.
Dr. Platzgummer, da wird man ein Fass
ohne Boden aufmachen. Ich würde darauf
plädieren, so einen Antrag erst dann zu
stellen, wenn die Wohnbauförderung (Wbf)
dementsprechend geändert wird. Dann
werden die Tiefgaragenplätze nicht mehr
gefördert und wenn keine Tiefgaragenplätze
vorhanden sind, dann können wir über oberirdisches Parken mit AnwohnerInnenparkkarte reden. Aber solange enorme öffentliche Mittel in den Tiefgaragenbau fließen,
das ist grotesk, wie viele Wohnbauförderungsmittel nicht für das Wohnen, sondern
für das Wohnen des Autos, die oft mehr
Quadratmeter haben als die Kinderzimmer,
aufgewendet werden. Dann stellen wir am
öffentlichen Grund nicht kostendeckend,
sondern sehr billig Abstellplätze zur Verfügung. Damit machen wir eine Schiene auf.

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: StR Mag.
Dr. Platzgummer, bleibst Du bei Deinem
Antrag?
StR Mag. Dr. Platzgummer: Ich ziehe den
Antrag
auf Annahme zurück.
Beschluss (einstimmig):
Der von StR Mag. Dr. Platzgummer in der
Sitzung des Gemeinderates am 11.10.2012
eingebrachte Antrag wird dem Stadtsenat
zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.
43.14 I-OEF 91/2012
Bewilligung einer AnwohnerInnenparkkarte trotz freiem Abstellplatz in der Wohnanlage des
Hauptwohnsitzes (StR Mag.
Dr. Platzgummer)
StR Mag. Dr. Platzgummer: Dieser Antrag
zielt darauf ab, dass es nicht so ist, dass,
wenn zufällig kein Parkplatz in der Tiefgarage frei ist, man dann den Anspruch auf
Ausstellung einer AnwohnerInnenparkkarte
hat. Wenn zufällig zu diesem Zeitpunkt, an
dem man die Wohnung nimmt, ein Tiefgaragenparkplatz frei ist, man keine AnwohnerInnenparkkarte bekommt. So vom Zufall
abhängig möchte ich das nicht haben. Deshalb glaube ich, dass das bereinigt und geändert werden sollte.
Das Gleiche gilt für die festgeschriebene
Einkommensgrenze. Diese Grenze wurde
nie angepasst. Die Lebenserhaltungskosten
und alles andere haben sich massiv erhöht.
Die Einkommensgrenze liegt jetzt, glaube
ich, bei € 1.100,-- brutto. Wenn jemand
€ 1.100,-- brutto verdient, dem zu sagen,
dass sie/er zu viel verdient und sie/er sich
einen Tiefgaragenparkplatz mieten soll,
GR-Sitzung 8.11.2012

um die Annahme des Antrages.

StR Gruber ist momentan nicht im Raum
des Plenarsaales. StR Gruber hat sich heute als großer Öko-Papst erwiesen. Dieser
Antrag ist aber genau wieder eine doppelbödige Botschaft, sowohl das eine als auch
das andere.
Wir werden diesen Antrag ablehnen, sowohl
mehr meritorisch als auch bei der Zuweisung an den Stadtsenat.
Mehrheitsbeschluss (gegen ÖVP,
GRin Moser, TSB und PIRAT; 11 Stimmen):
Der von StR Mag. Dr. Platzgummer in der
Sitzung des Gemeinderates am 11.10.2012
eingebrachte Antrag wird dem Inhalte nach
abgelehnt.
43.15 I-OEF 92/2012
Anpassung der Hundesteuer
(GRin Dengg)
GRin Dengg: Dieser Antrag betrifft die Anpassung der Hundesteuer.
Die Hundesteuer wird ab 1.1.2013 neu festgesetzt. Wir haben mit unserer Begründung