Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: 2012_13-Dezember.pdf

- S.119

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zusätzlicher Hinweis erscheint nicht notwendig.
Zu Frage 19.: Siehe oben.
Zu Frage 20.: Nein.
Zu Frage 21.: Siehe oben.
Zu Frage 22.: War auch damals nur eine
praktikable Detailauflistung. Auch damals
wandten wir die Honorarordnung für ArchitektInnen (HOA) nicht an.
Zu Frage 23.: Nein, wir behandeln alle ArchitektInnen honorarmäßig gleich und legen
auf gute Leistungen und niedrigere Gesamtkosten mehr Wert als nur auf das ArchitektInnenhonorar.
Zu Frage 24.: Siehe oben.
Zu Frage 25.: Oft durch Wettbewerbe, häufig an GewinnerInnen oder gut gereihte andere WettbewerbsteilnehmerInnen.
Zu Frage 26.: Die Verrechnung erfolgt nach
den Regeln des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG) und der Wohnbauförderung.
Zu Frage 27.: Siehe oben.
Zu Frage 28.: Siehe oben.
Zu Frage 29.: Siehe oben.
Anhang laut Stadtsenatsbeschluss vom
20.7.2010:
Der angefallene zeitliche Arbeitsaufwand aller Dienststellen zur Erstellung dieser Beantwortungsvorlage beträgt 4 Stunden.
Eine Kopie der Anfragebeantwortung gemäß Bericht des Büros des Magistratsdirektors vom 11.12.2012 zum Antrag von
GRin Gregoire und Mitunterzeichnern wurde
den Klubs und den nicht einem Klub angehörenden Gemeinderatsmitgliedern am Beginn der Sitzung des Gemeinderates zur
Verfügung gestellt.
32.4

Canisiusweg, Sanierung/Adaptierung gemeinsam mit der Marktgemeinde Rum (GR Appler)

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer teilt zur Anfrage von GR Appler Folgendes mit:
Zu Frage 1.: Eine Sanierung wurde im Februar 2011 überprüft und als möglich und
sinnvoll beurteilt, wobei die Priorität des
GR-Sitzung 13.12.2012

Ausbaus offen ist. Zur Information liegt die
Stellungnahme zur damaligen Anfrage der
E-Mail bei. Nach einer neuerlichen Begehung durch die Mag.-Abt. III, Straßenbetrieb, wurde das südliche Bankette der
Straße vor wenigen Tagen saniert und die
Befahrung der südlichen Grünfläche durch
Leitpflöcke unterbunden.
Zu Frage 2.: Erste Gespräche wurden mit
der Marktgemeinde Rum bereits positiv geführt. Die Marktgemeinde Rum ist an einem
Ausbau ihres Abschnittes des Weges
(Ahornstraße) interessiert. Weiters besteht
Konsens, dass das Projekt in einer Partnerschaft abgewickelt wird. Für diesen Abschnitt benötigt die Marktgemeinde Rum
Fremdgrund, den diese zivilrechtlich einlösen möchte.
Zu Frage 3.: Bei entsprechender politischer
Willensbildung kann die Sanierung des
Straßenabschnittes in das Arbeitsprogramm
der Mag.-Abt. III, Tiefbau, aufgenommen
werden. Dabei würde das Projekt in Partnerschaft mit der Marktgemeinde Rum abgewickelt werden. Aus der Sicht der Mag.Abt. III, Tiefbau, ist die sichere Fahrt für den
motorisierten Individualverkehr (MIV) derzeit
gewährleistet. Das Potential des Projektes
liegt in der Neuerrichtung eines Gehsteiges
für die FußgängerInnen.
Anhang laut Stadtsenatsbeschluss vom
20.7.2010:
Der angefallene zeitliche Arbeitsaufwand aller Dienststellen zur Erstellung dieser Beantwortungsvorlage beträgt 2 Stunden.
Eine Kopie der Anfragebeantwortung gemäß Bericht des Büros des Magistratsdirektors vom 11.12.2012 zum Antrag von
GR Appler wurde den Klubs und den nicht
einem Klub angehörenden Gemeinderatsmitgliedern am Beginn der Sitzung des Gemeinderates zur Verfügung gestellt
33.

Einbringung von Anfragen

33.1

Ausbau des Schusterbergweges,
Unterbrechung der Bauarbeiten,
Einhaltung der geplanten Bauzeit
und Kosten (GR Appler)

GR Appler: Ich stelle folgende Anfrage:
Der Ausbau des Schusterbergweges war
eine wichtige, verkehrstechnische Maß-