Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: 2012_13-Dezember.pdf
- S.57
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- 807 -
13.
Verein Jugendhilfe Innsbruck,
Eingliederung in die Innsbrucker
Soziale Dienste GesmbH (ISD)
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: referiert den
Antrag des Stadtsenates vom 6.12.2012:
zulösen und als Bereich in die Innsbrucker
Soziale Dienste gemeinnützige GesmbH
(ISD) einzugliedern.
Es hat natürlich auch Überlegungen gegeben, für den Bereich der Kinder- und Jugendbetreuung eine eigene Gesellschaft mit
beschränkter Haftung, für den Bereich Jugendbetreuung, mit dem man auch die Ferienzeiten usw. abdecken kann, zu gründen.
Wir gehen jedoch in die Richtung, dass wir
die Gesellschaften nicht vermehren, sondern wir wollen es bei jenen ansiedeln, bei
denen es wirklich gut funktionieren und die
über die entsprechenden Rahmenbedingungen verfügen. Deshalb bin ich mit dem
Vorschlag, den Verein Jugendhilfe Innsbruck dort anzusiedeln, sehr zufrieden.
1.
Die Innsbrucker Soziale Dienste
GesmbH (ISD) wird beauftragt, die Jugendzentren der Stadt Innsbruck ab
dem Geschäftsjahr 2013 vom Verein
Jugendhilfe Innsbruck zu übernehmen.
2.
Der Geschäftsführer der Innsbrucker
Soziale Dienste GesmbH (ISD) wird
ermächtigt, den Gesellschaftsvertrag
entsprechend anzupassen und dem
Gemeinderat zur Kenntnisnahme vorzulegen.
3.
Die offene Jugendarbeit in den Jugendzentren soll zukünftig in enger Abstimmung mit der Mag.-Abt. V, Kinderund Jugendförderung, entsprechen den
pädagogischen Grundsätzen offener
Jugendarbeit in inhaltlicher und organisatorischer Art erfolgen.
Es wird dort eine Bereichsleitung geben,
welche, natürlich in ganz enger Abstimmung
mit unseren zuständigen Ämtern, die Jugendarbeit gestaltet. Dazu gehört auch der
zuständige Ausschuss. Diese Vorgehensweise dient der Eingliederung in organisatorischer Hinsicht, vor allem bei der Personaleinstellung und -abrechnung.
4.
Beiliegender Entwurf einer Vereinbarung (Schenkungsvertrag) zwischen
dem Verein Jugendhilfe und der Innsbrucker Soziale Dienste GesmbH (ISD)
wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
5.
Die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschaftsund Beteiligungsverwaltung wird beauftragt, die finanzielle Abwicklung vorzunehmen und entsprechende Maßnahmen zu treffen.
Da die Jugendzentren weiter ausgebaut
werden, ist ein Verein mit ehrenamtlich Tätigen in dieser Größe nicht das richtige
Konstrukt, auch hinsichtlich der Verantwortlichkeit. Dort ist ja die Stadt Innsbruck als
Mitglied nicht vertreten - das geht ja nicht sondern dort sind wirklich ad personam berufene Mitglieder. Das ist eine Verquickung
zwischen Amts- und Vereinsaufgaben und
somit die klarere Lösung, mit der ich sehr
zufrieden bin.
Hier handelt es sich ebenfalls um eine sehr
grundlegende und wesentliche Änderung.
Alle jene, die schon länger im Gemeinderat
tätig sind, kennen durchaus die Historie
"Verein Jugendhilfe Innsbruck - Eingliederung in die Innsbrucker Soziale Dienste gemeinnützige GesmbH (ISD)". Da viele
Rahmenbedingungen, wie jene von Seiten
der MitarbeiterInnen des Vereines Jugendhilfe Innsbruck und der Innsbrucker Soziale
Dienste gemeinnützige GesmbH (ISD) zu
berücksichtigen waren, wurde es eine lange
dauernde Geschichte.
Ich bin jetzt aber mit der Vorlage, die vieler
Vorgespräche bedurfte, sehr zufrieden. Ich
halte es auf jeden Fall für den richtigen
Weg, den Verein Jugendhilfe Innsbruck aufGR-Sitzung 13.12.2012
Bgm.-Stellv. Kaufmann: Den Worten der
Frau Bürgermeisterin ist nichts hinzuzufügen. Es ist richtig, dass wir derzeit fünf Jugendzentren mit über 26 MitarbeiterInnen
haben, die die Stadt Innsbruck mit dem
Verein Jugendhilfe Innsbruck betreibt. Das
sechste Jugendzentrum, im Bereich des
ehemaligen Hutter Areals beim Sonderpädagogischen Zentrum, ist im Bau.
Ich darf das wirklich verstärken. Wir haben
dort derzeit einen, aus fünf Personen bestehenden Vorstand, der das ehrenamtlich
macht. Der Vorsitzende ist der ehemalige
Gemeinderat Harald Schuster. Weiter sind
im Vorstand Mag.a Berchtold, Leiterin der
Mag.-Abt. V, Kinder- und Jugendbetreuung
und Mag.a Hofbauer, Referentin der Mag.Abt. V, Kinder- und Jugendförderung. Sei-