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Jahr: 2012

/ Ausgabe: 2012_13-Dezember.pdf

- S.84

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2.

Dafür wird das Grundstück Universitätsstraße Nr. 1 in die Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG (IIG) eingebracht und das Haus nach Fertigstellung an die Stadt Innsbruck überlassen.

Das ist die Definition, dass man sagt, dass
das "Haus der Musik" hier entstehen soll
und nicht irgendwo anders.
3.

Die Finanzierung der Errichtungskosten
erfolgt über Transferzahlungen der
Stadt Innsbruck und über die Finanzierung der anteiligen Baukosten, die
durch das Land Tirol getragen werden.
Im Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck für das Rechnungsjahr 2013 ist im außerordentlichen Haushalt der Stadt Innsbruck bereits ein Betrag in der Höhe von
€ 1.500.000,-- vorgesehen.

Das Wort "anteilig" hat eine große Bedeutung. Dieser Punkt beinhaltet, dass diese
Unterlage - jetzt spreche ich wieder das
Land Tirol an - bei einem Verhandlungstermin bei der Kulturlandesrätin auch so deponiert worden ist, dass das die Aufteilung ist.
Wenn der Bund nicht dabei ist, ist diese Tabelle, diese Zuordnung, diese Zurechnung,
der Vorschlag. Auf der Rückseite der Unterlage geht es weiter, denn teilweise kann
Vorsteuerabzug geltend gemacht werden,
jedoch nicht in allen Bereichen. Das liegt
noch nicht schwarz auf weiß vor und wir
können es auch nicht vorher vorlegen. Es
ist angesprochen, dass man das einbezieht
und sich dessen bewusst ist.
Diese Tabelle liegt der zuständigen Kulturlandesrätin vor. Ich würde mich hüten, der
Landesrätin zu sagen, dass sie in die Landesregierung zu gehen hat, um die Beschlüsse einzuholen. Sie würde sich diese
Einmischung schon zehnmal verbieten. Sie
hat den Vorschlag und weiß, wie die Aufteilung aussieht und welche Möglichkeiten bestehen. Es ist ihre Aufgabe diese Aufteilung,
diese Vorlage beginnend mit dem Prosatext, dieses Konzept im Amt der Tiroler
Landesregierung einzubringen. Das ist nicht
etwas, was dem Land Tirol nicht bekannt
ist. Das ist bei einem Termin, bei dem ich
aus Zeitgründen selbst nicht anwesend war,
den jedoch Mag.a Neu wahrgenommen hat,
beim Land Tirol deponiert worden. Es ist
nun Aufgabe des Landes Tirol, wie sie ihre
Beschlüsse herbeiführen. Das ist nicht etGR-Sitzung 13.12.2012

was wo wir sagen, dass ihr in die Landesregierung gehen oder etwas verkaufen müsst.
Das ist die Aufgabe des Landes Tirol diesen
Beschluss herbeizuführen. Wir müssen unseren Part erledigen und sagen, dass das
die Kosten sind, die auf die Stadt Innsbruck
zukommen.
Diese Tabelle, die in der Unterlage enthalten ist, ist nichts geheimes. Das ist genau
das, was dem Land Tirol vorliegt. Bei der
Überbringung der aktualisierten Unterlage
wurde beim Verhandlungsgespräch darauf
hingewiesen, dass das Land Tirol die entsprechenden Beschlüsse fassen soll, beziehungsweise sich vorher die Ausschüssen
damit befassen, um einen entsprechenden
Beschluss herbeizuführen.
Jetzt komme ich zu Punk 4. Das ist genau
das, was im Abänderungsantrag der Innsbrucker Volkspartei (ÖVP) enthalten ist.
4.

Die Mag.-Abt. I, Präsidialangelegenheiten, wird beauftragt unter Einbindung
der Mag.-Abt. IV, Finanzverwaltung
und Wirtschaft, die notwendigen schriftlichen Vereinbarungen zwischen dem
Land Tirol und der Stadt Innsbruck betreffend die Finanzierung des Bauvorhabens abzuschließen.

Bei diesem Projekt geht es auch um die
Beauftragung für den Wettbewerb. Es werden verschiedene Verträge benötigt werden. Es wird auch nicht alles in einem Vertrag geregelt werden. Auch die Tiroler Landestheater und Orchester GmbH Innsbruck,
die zu 55 % dem Land Tirol und zu 45 %
der Stadt Innsbruck gehört, wird dazu herangezogen werden.
Der 5. Punkt ist auch ein Beschluss, den die
Stadt Innsbruck fasst. Wir könnten eine andere Gesellschaft mit der Realisierung beauftragen. Es könnte vielleicht die Innsbrucker Stadtbau GesmbH, die Tiroler Landestheater und Orchester GmbH Innsbruck
oder irgendein privater Bauträger umsetzen.
5.

Die Innsbrucker Immobilien GesmbH &
Co KG (IIG) wird beauftragt, zur Erlangung eines realisierungsreifen Projektes in Abstimmung mit der Mag.-Abt. III,
Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, und der Mag.-Abt. V, Kultur Konzepte und Veranstaltungen, einen
Architekturwettbewerb durchzuführen