Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 2018-11-15-GR-Protokoll.pdf

- S.10

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7.

Der Stadtsenat hat den Akt zur Bearbeitung am 20.12.2017 an den damaligen Ressortführenden, StR Gruber,
weitergeleitet.

GfGR/161/2018
Wiedervorlage von Anträgen gemäß § 20 Abs. 6 GOGR

Bgm. Willi: Gemäß § 20 Abs. 6 der Geschäftsordnung des Gemeinderates, seiner
Ausschüsse und des Stadtsenates (GOGR)
habe ich als Bürgermeister Anträge von Gemeinderatsmitgliedern dem Gemeinderat
vorzulegen, sofern diese Anträge nicht innerhalb eines Jahres erledigt worden sind.
Folgende Anträge gelten demnach als noch
nicht abgeschlossen:
Gemeinderat vom 13.07.2017:
-

Zahl GfGR/92/2017
"GerichtsvollzieherInnen, Ausnahmebewilligung für unbeschränktes Parken
in den Kurzparkzonen" (SPÖ/GRin
Mag.a Yildirim):
Der Stadtsenat hat in seiner Sitzung
am 17.10.2017 beschlossen, eine Stellungnahme der Mag.-Abt. III, Straßenverkehr und Straßenrecht, einzuholen.
Diese liegt vor.
Der Akt wurde in der Folge mehrmals
für weitere Beratung zurückgestellt.
Gemäß Beschluss des Stadtsenates
vom 18.07.2018 wird sich StRin
Mag.a Schwarzl mit dem Oberlandesgericht bzw. den zuständigen Interessensvertretungen in Verbindung setzen. Ein Bericht ist ausständig.

-

Zahl GfGR/93/2017
"Höhenstraße, Errichtung eines Gehsteiges zwischen Höttinger Steinbruch
und Hausnummer 80" (SPÖ/GRin Blaser Hajnal MAS):
Gemäß Beschluss des Stadtsenates
vom 17.10.2017 wurde die Mag.Abt. III, Tiefbau, um eine Stellungnahme ersucht.
Die Stellungnahme der Mag.-Abt. III,
Tiefbau, ist noch ausständig.

Gemeinderat vom 09.11.2017:
-

Zahl GfGR/114/2017
"Frachtenbahnhof, zentraler Platz für
den Omnibusfernreiseverkehr" (Tiroler
Seniorenbund/GR Trapp):

GR-Sitzung 15.11.2018

Ein Bericht ist ausständig.
8.

Verzicht von Innsbrucker Grünen (GRÜNE) und Für Innsbruck (FI) auf Sitz und Stimme in
gemeinderätlichen Ausschüssen

Bgm. Willi: Wir hatten gestern eine koalitionäre Besprechung. Ich muss sagen, es gibt
einigen Unmut in Hinblick auf die Vorhaltungen der letzten Tage von einigen Oppositionsparteien.
Ich beginne mit den Fakten. Mit den letzten
Wahlen sind vier kleine Fraktionen - drei mit
einem Mandat und eine mit zwei Mandaten
- in den Gemeinderat eingezogen. Das ist
eine einmalige Situation. Wir haben uns
sehr bemüht, Wege zu finden, wie wir diesen Fraktionen Raum geben können. Das
ist inzwischen gelungen, auch wenn es etwas gedauert hat.
Es haben nun zwei Fraktionen der Koalition
- Für Innsbruck (FI) und Innsbrucker
Grüne (GRÜNE) - auf je einen Sitz und damit eine Stimme in mehreren Ausschüssen
verzichtet, um sie VertreterInnen kleiner
Fraktionen zu überlassen. Das gab es früher nicht!
Eine Umsetzung all Ihrer Wünsche hat einerseits durch das Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) Grenzen. Im
Übrigen ist es so, dass in einer Demokratie
eine Mehrheit entscheidet!
Das heißt, wenn eine Mehrheit in einem gemeinderätlichen Ausschuss oder im Gemeinderat eine Entscheidung fällt, dann ist
das so! Dass das für die Opposition nicht
immer angenehm ist, weiß ich selbst, denn
es gab Zeiten, da war auch ich eine Einmann-Fraktion.