Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 2018-11-15-GR-Protokoll.pdf

- S.12

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- 693 -

Zum Vorwurf, dass Meinungen nicht anerkannt werden: Ich frage Sie, ob Sie wissen,
wie oft ich mich nicht durchsetzen kann?
Demokratie ist kein Wunschkonzert Einzelner, sondern das Produkt von Entscheidungen einer Gruppe, die dazu befugt ist.
Daraus ergeben sich Fälle, in denen ich unterliege. Damit muss ich dann umgehen!
Wenn oppositionelle GemeinderätInnen
nicht das durchsetzen können, was sie
möchten, dann ist das auch Demokratie.
Und manchmal ist das sehr schmerzlich!
Dass Anträge irgendwo landen, wo sie nicht
landen sollten, das stimmt nicht! Ich habe
mich bei unserer Mitarbeiterin Elisabeth
Schapfl erkundigt. Sie ist seit dem
Jahr 1981 im Haus und hat die Anträge, die
im Laufe der Jahre eingebracht wurden,
quasi kiloweise liegen. Da sind auch manche von mir dabei! Sie werden alle geschäftsordnungsmäßig behandelt. Manche
davon werden umgesetzt und andere nicht.
Auch die von mir eingebrachten Anträge liegen dort, weil sie zumindest behandelt wurden. Wenn sie am Ende abgelehnt wurden,
dann war das mein Pech.
Ich würde einfach bitten, das etwas entspannter zu sehen. Wenn man Dinge behauptet, sollte man sich kritisch fragen, ob
das wirklich so stimmt.
11.

Begleitende Kontrolle bei Bauprojekten

Bgm. Willi: Zum Schluss möchte ich hier
noch die begleitende Kontrolle anführen.
Sie ist ein Punkt des Regierungsübereinkommens, der bald zu einem Antrag führen
wird.
Aufgrund der verschiedenen Bauprojekte ist
die Erkenntnis gereift, dass nicht eine Person alleine alle anfallenden komplexen Fragen abdecken kann. Die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung, arbeitet an einem Modell, wie man,
abhängig von der Höhe der Investition und
der Art des Projektes, entscheidet, wo die
Kontrolle angesiedelt wird. Das heißt, ob die
Kontrolle intern oder extern erfolgen soll.
Je größer ein Projekt, desto wichtiger ist
eine externe Kontrolle! Wie gesagt, ein solches Modell wird vorbereitet und kommt in

GR-Sitzung 15.11.2018

absehbarer Zeit in den Gemeinderat zur
Entscheidung.
Zur Geschäftsordnung: Ich habe zwei
Wortmeldungen vorliegen. Nach der Geschäftsordnung des Gemeinderates
(GOGR) sind unter dem Punkt "Mitteilungen" keine Diskussionen zugelassen. Ich
muss mich daranhalten.
12.

Aktuelle Stunde zum Thema "Bezahlbares Wohnen in Innsbruck vor den Wahlen noch Chefsache
und jetzt?" (Themenauswahl
durch FRITZ)

GR Mayer: Ich denke, wir sind uns alle einig, wir wollen leistbares Wohnen verwirklichen. Es stand groß auf den Wahlplakaten
aller Fraktionen.
Da gibt es mitten in der Stadt, in der
Blasius-Hueber-Straße, ein Gebäude, das
der öffentlichen Hand, der Österreichische
Bundesforste AG (Bundesforste), gehört
hatte. Von Seiten der Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG (IIG) wurde versucht,
das Gebäude zu erwerben. Aus unserer
Sicht allerdings um einen lachhaft niedrigen
Preis! Das Angebot der IIG war einfach viel
zu wenig. Eine private Firma, die BHS Immobilienverwaltung GmbH bot mehr als das
Dreifache der IIG und erhielt den Zuschlag.
Im Vertrag mit der Bundesforste steht ausdrücklich, dass das Gebäude für Wohnzwecke genützt werden muss. Die Nutzung als
Beherbergungsbetrieb wird dezidiert mit diesem Vertrag ausgeschlossen.
Drei Jahre später ist dann plötzlich alles
ganz anders. Das Gebäude wird nach dem
Stadt- und Ortsbildschutzgesetz unter
Schutz gestellt und die Bundesforste hat
plötzlich nichts mehr gegen einen Beherbergungsbetrieb einzuwenden. Es soll in ein
Low-Budget-Hotel - also ein Billig-Hotel umgewandelt werden.
Wie reagiert nun der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte? Er
geht einen Deal ein - aus unserer Sicht einen faulen und rechtlich sehr bedenklichen
Deal. Aufgrund eines Einspruchs stand die
Drohung im Raum, dass in ein Billighotel
umgewidmet wird. Und das erfolgt in dieser