Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 2018-11-15-GR-Protokoll.pdf
- S.128
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41.
Einbringung von Anträgen
41.1
GfGR/157/2018
Areal Blasius-Hueber-Straße 4,
Umwidmung (GR Depaoli)
GR Depaoli stellt laut beiliegender Begründung folgenden Antrag:
Der Gemeinderat der Stadt Innsbruck möge
beschließen, dass die Umwidmung des Areals Blasius-Hueber-Straße 4 für das geplante Low-Budget-Hotel als "Großbeherbungsbetrieb" etc. umgehend versagt wird,
mit dem Zweck, die Verhandlungsposition
des Bürgermeisters der Stadt Innsbruck gegenüber der Bundesforste bzw. des zuständigen Bundesministeriums zu stärken, mit
dem Ziel, dass das Areal für leistbares
Wohnen genützt wird.
Sollte eine Verbesserung bemerkbar sein,
die Lage sich jedoch zu einem späteren
Zeitpunkt wieder verschlechtern, gilt Abs. 2
sinngemäß.
Das Alkoholverbot umfasst die in der Planbeilage schraffierte Fläche. Auf den Bericht
der Mag.-Abt. II, Allgemeine Sicherheit und
Veranstaltungen, sei hingewiesen.
Sollte sich nach der Einführung eines Alkoholverbotes die Situation wieder normalisieren und die weiteren umgesetzten Maßnahmen ihre Wirkung entfalten, sodass kein
Missstand mehr festgestellt werden kann,
wird das Alkoholverbot wieder aufgehoben.
Depaoli, eigenhändig
Gruber, Mag. Anzengruber BSc,
Mag. Falch, Kaufmann, Mag. Krackl,
Mag.a Lutz, Mag.a Oppitz-Plörer, Ringler,
Springer, Mag. Stoll, Wallasch, Wanker,
Dr.in Winkel, alle eigenhändig
41.2
41.3
GfGR/180/2018
Situation Mentlgasse, Einführung
eines Alkoholverbotes (Bgm.Stellv. Gruber)
Bgm.-Stellv. Gruber und MitunterzeichnerInnen stellen laut beiliegender Begründung
folgenden Antrag:
Der Gemeinderat der Stadt Innsbruck möge
beschließen:
Die Stadt Innsbruck begrüßt alle notwendigen und sinnvollen Maßnahmen, um der für
viele Menschen problematischen Situation
in der Mentlgasse entgegenzuwirken und
unterstützt diese Maßnahmen aktiv. Im
Zentrum stehen dabei vor allem Präventions- und Sozialarbeiten, insbesondere
zum Thema Sucht, die die Stadt Innsbruck
mit den SystempartnerInnen umsetzen will.
Sollte bis Ende des Jahres 2018, trotz der
getroffenen Maßnahmen, keine deutliche
Verbesserung der Situation im Bereich
Mentlgasse eintreten, wird der Bürgermeister beauftragt, die von der Mag.-Abt. I, Präsidialangelegenheiten, bereits ausgearbeitete Verordnung für ein Alkoholverbot unverzüglich den beschlussfassenden Gremien (Stadtsenat und Gemeinderat) zur Behandlung vorzulegen. Sollte ein zeitnahes
Handeln nötig sein, wird die Anwendung
des Notrechtes durch den Bürgermeister
begrüßt.
GR-Sitzung 15.11.2018
GfGR/181/2018
Evaluierung der erlassenen Alkoholverbote (GR Buchacher)
GR Buchacher und MitunterzeichnerInnen
stellen laut beiliegender Begründung folgenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Herr Bürgermeister Georg Willi möge die
zuständige Stelle unverzüglich damit beauftragen, über die erlassenen Alkoholverbote
im Stadtgebiet und deren Auswirkungen
eine Evaluierung einzuholen.
Buchacher, Mag.a Mayr, Heisz und Plach,
alle eigenhändig
41.4
GfGR/182/2018
Sozialverträglichkeit insbesondere bei Wohnprojekten, Bündelung der Maßnahmen (GR Buchacher)
GR Buchacher und MitunterzeichnerInnen
stellen laut beiliegender Begründung folgenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Herr Bürgermeister Willi wird ersucht, die
Maßnahmen zur Sozialverträglichkeit insbesondere bei Wohnprojekten in der Stadt
Innsbruck zu bündeln.