Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 2018-11-15-GR-Protokoll.pdf
- S.146
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5.1 Lage und Flächenwidmung
Erschließung
Die Umbrüggler Alm befindet sich im Mittelhang der Innsbrucker Nordkette auf ca. 1.120 m über Adrianiveau im Lawinengefährdungsbereich
der Gerschrofen-Lawine sowie im schutzwürdigen Gebiet einer Quellfassung. Die Hauptaufschließung erfolgt talseitig über den neuen Umbrückleralmweg oder alternativ von Osten über den Rosnerweg. Die
Entfernung über den Kreuzbründlweg bis zur Talstation der Hungerburgbahn beträgt ebenso ca. 40 Gehminuten wie der Fußweg zur östlich gelegenen Arzler Alm. Zudem führt die „Dreier Abfahrt“ der Innsbrucker Nordkettenbahnen Betriebs GmbH unmittelbar unterhalb der
Gaststätte vorbei.
Wildbach- und
Lawinenverbauung
Gemäß Gutachten der Wildbach- und Lawinenverbauung, Sektion Tirol
des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus wäre für die
Umbrüggler Alm eine dem Verwendungszweck entsprechende Gebäudesicherheit selbst bei einsetzender Entwaldung des Lawinenanbruchgebietes und Versagens der Gerschrofen-Lawinenverbauung gewährleistet.
Grundstückeigentümer
und Flächenwidmung
Das Grundstück (Gst.) 3422/2, auf dem sich die Umbrüggler Alm samt
Außenanlagen befindet, ist als Sonderfläche „Ausflugsgasthaus“ gewidmet. Das südlich angrenzende, hangabwärts liegende Gst. 3422/1
ist als „Freiland“ gewidmet und bildete ursprünglich mit Gst. 3422/2 das
Gst. 3422 (Sonderfläche „Almgebäude“). Der südlich des Gaststättengebäudes angeordnete Kinderspielplatz wurde auf Teilflächen der
Gst. 3422/1 und 3422/2 errichtet. Diese beiden Grundstücke wie auch
das hangaufwärts gelegene Gst. 3414, auf dem sich der Hochbehälter
für die Trinkwasserversorgung befindet, stehen im Eigentum der Stadt
Innsbruck.
6 Planungs- und Ausführungszeitraum
Planung
Unmittelbar nach Beendigung des architektonischen Realisierungswettbewerbes starteten die Planungsarbeiten. Die Fertigstellung der
Einreichplanung wurde für April 2014 vorgesehen. Die anschließende
Ausführungsplanung sollte im Mai 2014 vollendet sein, sodass im
Herbst 2014 der Baubeginn erfolgen könne. Die Baufertigstellung war
zu diesem Zeitpunkt für Sommer 2015 geplant.
Behördliche
Bewilligungen und
Genehmigungen
Folgende behördliche Bewilligungen und Genehmigungen lagen vor:
Bauzeit und Übergabe
Mit 28.10.2014 begannen die ersten Vorarbeiten und am 03.11.2014
die baulichen Maßnahmen, welche bis Ende des Jahres andauerten.
Der offizielle Spatenstich erfolgte am 15.12.2014. Nach einer rd. viermonatigen Winterpause wurden die Bauarbeiten mit 30.03.2015 wieder
Bau- und wasserrechtliche Bewilligungen vom 09.12.2014
Gewerberechtliche Betriebsanlagengenehmigung vom 16.02.2015
Bewilligung zur Durchführung von Vorarbeiten vom 18.09.2014
Bewilligung zur Durchführung von Rodungsarbeiten im Zuge der
Verlegung des Forstweges und der Gebäudeerrichtung vom
04.09.2014
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Zl. KA-04653/2018
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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