Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 2018-11-15-GR-Protokoll.pdf
- S.148
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Leistungspositionen (€ 33.750,00 von € 230.811,00) zur Abrechnung
kamen. Sieben weitere Positionen basierten auf zwei umfassenden
Nachtragsangeboten. Da sich gemäß den Erläuterungen des ausführenden Unternehmens die erbrachten Leistungen wegen fließender
Übergänge jedoch nicht genau zu einzelnen Positionen abgrenzen ließen, wurden jeweils mehrere Leistungen zu einer Position zusammengefasst. Die veranschlagten Kosten der zusätzlichen Positionen waren
weder dem Hauptauftrag noch den Nachtragsangeboten zu entnehmen.
Empfehlung der
Die Kontrollabteilung beanstandete die in mehreren Fällen unzuKontrollabteilung
und reichende Planung und Kenntnis über die durchzuführenden LeistunStellungnahme der IISG gen als Grundvoraussetzung für die Erstellung einer ausgereiften Leis-
tungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis und empfahl, vermehrt
darauf Bedacht zu nehmen, Ausschreibungen und Vergaben nur auf
Basis eines dementsprechend hinreichenden Wissensstandes vorzunehmen.
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens teilte die IISG mit, dass aufgrund
eines engen Zeitrahmens die Ausschreibung und Vergabe von Leistungen auf Basis einer nicht endgültig abgestimmten Planung durchgeführt wurden und in der Entwicklung des Projektes weitere Angebote
und Leistungsvergaben folgten.
Problematik getrennter
Budgets im Zuge der
Bauabwicklung
Die Projektumsetzung erfolgte in enger Zusammenarbeit des LuF in
seiner Eigenschaft als Bauherrenvertreter mit der als Bauträger im Auftrag der Stadt Innsbruck fungierenden IISG.
Hinsichtlich der im Vorfeld des Baues vorgenommenen strikten Trennung zwischen den Baukosten (IISG) einerseits und den Kosten der
Aufschließung und Einrichtung (LuF) andererseits stellte die Kontrollabteilung fest, dass die IISG zum Teil auch Leistungen im Zuständigkeitsbereich des LuF ausgeführt hatte. Durch die Beauftragung trat die IISG
in ein Rechtsverhältnis mit den ausführenden Unternehmen ein und
wurde diesen gegenüber für Leistungen zahlungspflichtig, für welche
sie über kein eigenes Budget verfügte. Auch wenn dies im Vertrauen
darauf passiert sein möge, dass die Stadt Innsbruck bzw. das LuF der
IISG die Kosten jedenfalls ersetzen werde, stellt sich für die Kontrollabteilung die Frage, warum im Vorfeld der baulichen Umsetzung auf die
strikte Trennung der Budgets und somit der Kostenverantwortung Wert
gelegt wurde.
Die Kontrollabteilung konnte zudem feststellen, dass auch bei anderen
Bauvorhaben der IISG die städtischen Dienststellen überwiegend jene
Leistungen direkt beauftragen, für welche sie über ein eigenes Budget
verfügen.
Die Kontrollabteilung empfahl, dass künftige Leistungsbeauftragungen
durch jene Stellen erfolgen, die auch die entsprechende Budget- und
Finanzierungsverantwortung über haben.
Die IISG informierte im Zuge des Anhörungsverfahrens, dass die entsprechenden Beauftragungen in Abstimmung und nach Vorgaben des
LuF bzw. der Stadt Innsbruck erfolgt seien, jedoch künftig den Empfehlungen der Kontrollabteilung entsprochen werde.
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Zl. KA-04653/2018
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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