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Jahr: 2018

/ Ausgabe: 2018-11-15-GR-Protokoll.pdf

- S.151

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Zusammenführung der
Budgets IISG und LuF

Aufgrund der Integration jener Leistungen und Kosten, die zur Budgetierung und Bedeckung durch das LuF festgelegt waren, in die Kostenschätzung der IISG, leitete die Kontrollabteilung ab, dass projektspezifisch – wie auch in der begleitenden Kostenkontrolle während der Bauphase – auf keine strikte Trennung zwischen den Leistungen im Auftrag der IISG und jenen im Auftrag und auf Kosten des LuF Bedacht
genommen wurde.
Dies war hinsichtlich der Endabrechnung bzw. Bauabstimmung mit der
Stadt Innsbruck insofern wesentlich, dass diese diverse, von der IISG
begleitete, bezahlte und zum Teil auch beauftragte Bauleistungen
auswies, die in weiterer Folge dem LuF zur Bedeckung über dessen
Budget weiterverrechnet wurden.
8.2 Endabrechnung IISG
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Die letztgültige Bauabstimmung der IISG mit der Stadt Innsbruck vom
17.03.2017, welche eine endgültige Aufstellung sämtlicher Aufwendungen der IISG im Zusammenhang mit der Abwicklung des Projektes
darstellte, wies Gesamtkosten in Höhe von € 2.875.112,77 aus. Diese
setzten sich aus Baukosten in Höhe von € 2.146.651,00 und zusätzlichen Aufwendungen für Planungs- und Bauleistungen im Umfang von
€ 728.461,77 zusammen. Hinsichtlich der ursprünglichen Kostenschätzung der IISG und der Wirtschaftspläne für die Jahre 2013 – 2015
wurden die veranschlagten Kosten in Höhe von € 1.950.000,00 um
€ 196.651,00 überschritten. Unter Berücksichtigung einer Ende des
Jahres 2015 auf Ansuchen der IISG bei der Stadt Innsbruck genehmigten Budgetaufstockung um zusätzliche € 187.000,00 und Anrechnung
von Fördermitteln für die Installation einer Holzheizung und Solaranlage in Höhe von € 9.651,00, bestand eine vollständige, exakte
Bedeckung der Baukosten.

,

Gesamtkosten

Baumeisterarbeiten

In der Gegenüberstellung von Ausschreibung und Abrechnung einzelner Leistungsgruppen (LG) der Baumeisterarbeiten zeigten sich zum
Teil größere Abweichungen, mit Ausschlag in beide Richtungen.
Abgerechnete Mehrmengen im Vergleich zur Ausschreibung ergaben
sich u.a. für Erdarbeiten in Höhe von + 21,10 %, Aufschließung
und Infrastruktur (+ 36,51 %), Abdichtungen von Betonflächen
(+ 283,58 %), Trockenbauarbeiten (+ 60,50 %) sowie Regieleistungen
(+ 289,96 %). Mindermengen waren für Beton- und Stahlbetonarbeiten
(- 18,85 %), Außenanlagen (- 81,99 %) oder Wärmedämmverbundsysteme (Entfall aufgrund geänderter Ausführung mit Holzschalung
durch Gewerk Zimmermann) zu verzeichnen. Es kamen drei Zusatzaufträge in Gesamthöhe von € 37.422,67 zur Abrechnung.
Eine von der IISG zusätzlich durchgeführte interne Überprüfung der
Baumeisterarbeiten kam zum Ergebnis, dass Leistungen im Umfang
von € 4.111,00 ungerechtfertigt zur Abrechnung kamen. Auf Nachfrage
der Kontrollabteilung hat die IISG die Rückforderung der in Rede stehenden Überzahlung veranlasst und dem ausführenden Unternehmen
in Rechnung gestellt. Die Kontrollabteilung empfahl, den rückvergüteten Betrag dem Baukonto gutzuschreiben. Die IISG kam der Empfehlung noch im Zuge des Anhörungsverfahrens nach.

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Zl. KA-04653/2018

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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