Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 2018-11-15-GR-Protokoll.pdf
- S.157
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Gesamtkosten unter
Einbeziehung von
Eigenleistungen der
IISG und zusätzlichen
Aufwendungen
Unter Einbeziehung der identifizierten zusätzlichen Aufwendungen sowie der fiktiven Eigenleistungen der IISG würden sich die Kosten der
neuen Umbrüggler Alm wie folgend darstellen:
Errichtungskosten gem. Bauabstimmung IISG
Weiterverrechnung der IISG an das LuF
Direkte Aufwendungen LuF gem. Kostenaufteilung
Netzanschlussentgelt
Zusätzliche Aufwendungen
Eigenleistungshonorare IISG
Gesamtkosten
€ 2.146.651,00
€ 728.461,77
€ 254.131,46
€ 36.327,20
rd. € 74.000,00
rd. € 135.000,00
rd. € 3.375.000,00
9 Politische Beschlussfassung
Beauftragung IISG
In seiner Sitzung vom 20.11.2013 hatte der StS beschlossen, die Umbrüggler Alm zu errichten und in der Folge an einen Betreiber zu verpachten. In weiterer Folge wurde die IISG beauftragt, einen Architektenwettbewerb auszuloben und das Siegerprojekt nach einer Juryentscheidung baureif zu entwickeln.
Geschätzte
Errichtungskosten
Mit Schreiben der IISG vom 09.09.2014 waren der Stadt Innsbruck
geschätzte Errichtungskosten von netto € 2.490,0 Tsd. bekannt gegeben worden. Diese Summe setzte sich dabei aus Planungs- und Baukosten bzw. Aufschließungs- und Einrichtungskosten von insgesamt
€ 1.950,0 Tsd. bzw. € 540,0 Tsd. zusammen.
Nachtragskredit
Die Mitglieder des StS haben in ihrer Sitzung vom 01.10.2014 der Errichtung der Umbrüggler Alm zugestimmt, des Weiteren die MA IV mit
der erforderlichen Budgetierung beauftragt sowie die Genehmigung
eines Nachtragskredites beantragt. Der Antrag auf Genehmigung eines Nachtragskredites in Höhe von € 58,0 Tsd. war im Erfordernis begründet, noch im Jahr 2014 Abschlagszahlungen zum einen für die
Herstellung des Strom- bzw. Netzanschlusses und zum anderen für
Leistungen die Innenplanung betreffend tätigen zu müssen. Dieser
wurde vom GR in seiner Sitzung vom 16.10.2014 genehmigt.
In Bezug auf gegenständlichen Nachtragskredit hielt die Kontrollabteilung fest, dass auf ihre Anfrage hin kein, den Ausführungsbestimmungen entsprechendes Nachtragskreditansuchen vorgelegt werden konnte. Diese im Jahr 2014 vorzunehmenden außerplanmäßigen Ausgaben
sind auf Antrag des StS vom GR im Zuge seiner (Budget-)Sitzung beschlossen worden. Aufgrund dieser Vorgehensweise konnte dieser
inhaltlich angemessene Nachtragskredit keiner Befassung durch den
gemeinderätlichen Ausschuss für Finanzen, Subventionen und Beteiligungen unterzogen werden.
Budgetierte
Errichtungskosten
Im Zusammenhang mit der Projektbudgetierung hat die Kontrollabteilung verwundert, dass der seinerzeitige Leiter des Referates Allgemeine Finanzverwaltung und Beteiligungen der MA IV mit Schreiben vom
10.09.2014 den StS und dieser in weiterer Folge dem GR eine um
€ 2,0 Tsd. geringere als im Projektbericht der IISG unterbreitete
Budgetierung zum Beschluss vorgelegt hatte.
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Zl. KA-04653/2018
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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