Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 2018-11-15-GR-Protokoll.pdf
- S.246
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b) Die Haltestelle Bienerstraße der Linie R ist von den Kapazitäten her
unverzichtbar, daher ist diese Streckenführung nicht möglich.
Frage 21:
Werden Sie die Linie R, als einen Teil zur Verminderung von Lärm- und Abgasbelastung, statt durch oben beschriebenes "Nadelöhr" Reichenauer Straße über
Pembaurstraße in die Bienerstraße, z. B. von der Reichenauer Straße über Erzherzog-Eugen-Straße, Ing.-Etzel-Straße in die Bienerstraße führen?
Antwort:
Seitens der Verwaltung/städtischen Verkehrsplanung bzw. der IVB ist dies
unter anderem im Hinblick auf die Verknüpfungswirkung mit der neuen SBahnhaltestelle "Messe/Saggen" nicht beabsichtigt.
Die wichtige Haltestelle Bienerstraße mitsamt der Infrastruktur wie Wartehäuschen, Smartinfo etc. wäre dann allerdings nicht mehr bedienbar. Man
müsste dafür einen adäquaten Platz finden, um die Haltestelle zu verlegen.
Die Kosten dafür wären nicht unerheblich.
Frage 22:
Warum werden durch einen verkehrsbelasteten, offensichtlich hinsichtlich Verkehrsverteilung alternativlosen Straßenabschnitt ("Nadelöhr") Remisenfahrten der
ÖBB-/Regio-/Post-Dieselschwerverkehrs-Busse durchgeleitet?
Antwort:
Weil das in dieser Straßenkategorie nicht beeinflussbar ist.
Frage 23:
Werden Sie sich bei der ÖBB-/Regio-/Postbus einsetzen, um für den Remisenverkehr der ÖBB/Regio-/Post-Busse Alternativen zu finden, damit diese Fahrten nicht
mehr den kürzesten Weg durch ein Wohngebiet fahren?
a) Wenn ja, bis wann und über welche Strecken?
b) Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Seitens der Verwaltung/städtischen Verkehrsplanung kann im Zuge der Konzeption eines neuen regionalen ÖV-Netzes versucht werden, darauf einzuwirken, dass kein Remisenverkehr mehr stattfindet. Der städtische Einfluss
ist darauf sehr begrenzt.
Frage 24:
Warum werden keine Maßnahmen getroffen, dass Liefer- und Baustellenschwerverkehr nicht die kürzesten Wege quer durch Wohngebiete nehmen können?
a) Werden Sie daran etwas verändern, wenn ja, in welcher Form?
b) Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Liefer- und Baustellenschwerverkehr muss auch in Wohngebieten möglich
sein. Routen werden für Baustellenfahrzeuge nicht behördlich vorgegeben.
Frage 25:
Warum dient ein verkehrsbelasteter, offensichtlich hinsichtlich Verkehrsverteilung
alternativloser Straßenabschnitt zusätzlich noch den Einsatzfahrzeugen, Feuerwehr, Rettung, Polizei und Mobile Überwachungsgruppe (MÜG) als Hauptachse,
obwohl es kürzere Wege gäbe?
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