Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 2018-11-15-GR-Protokoll.pdf

- S.248

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b) Wenn nein, warum nicht?
c) Wenn ja, werden Sie die Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h auch dauerhaft kontrollieren?
d) Wenn nein, werden Sie die aktuelle Höchstgeschwindigkeit dauerhaft kontrollieren?
Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 3 bezüglich Ermittlungsverfahren zur Erlassung von
straßenverkehrsrechtlichen Verordnungen.

Frage 31:

Werden Sie eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h (Tempo 30 km/h entspricht
real meist 40 km/h) für die Reichenauer Straße im Bereich der Öffi-Haltestellen
umsetzen?
a) Wenn ja, bis wann?
b) Wenn nein, warum nicht?
c) Wenn ja, werden Sie die Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h auch dauerhaft kontrollieren?
d) Wenn nein, werden Sie die aktuelle Höchstgeschwindigkeit dauerhaft kontrollieren?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 3 bezüglich Ermittlungsverfahren zur Erlassung von
straßenverkehrsrechtlichen Verordnungen.

Frage 32:

Werden Sie eine Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h (Tempo 40 km/h entspricht
real meist 50 km/h) für die Pembaurstraße, insbesondere um den Städtischen Kindergarten (Kreuzung Egerdachsstraße) und NMS Pembaurstraße (Kreuzung Reichenauer Straße) umsetzen?
a) Wenn ja, bis wann?
b) Wenn nein, warum nicht?
c) Wenn ja, werden Sie die Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h auch dauerhaft kontrollieren?
d) Wenn nein, werden Sie die aktuelle Höchstgeschwindigkeit dauerhaft kontrollieren?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 3 bezüglich Ermittlungsverfahren zur Erlassung von
straßenverkehrsrechtlichen Verordnungen.

Frage 33:

Werden Sie eine Rotlichtüberwachungskontrolle an der Kreuzung Reichenauer /
Pembaurstraße zur Verkehrssicherheit in allen Richtungen umsetzen?
a) Wenn ja, bis wann?
b) Wenn nein, warum nicht?

Antwort:

Diese Kreuzung war bislang hinsichtlich Rotlichtmissachtungen nicht auffällig und ist eine diesbezügliche Ausstattung mit automatischer Rotlichtüberwachung derzeit nicht geplant.
a) entfällt
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