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Jahr: 2018

/ Ausgabe: 2018-11-15-GR-Protokoll.pdf

- S.253

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Antwort:

Es handelt sich um einen durchgehenden Gehsteig. Die Wahrnehmung ist
richtig. Im Sinne dieser Wahrnehmung muss der Gehsteig dasselbe Aussehen haben wie die anliegenden Gehsteigabschnitte und ohne quer verlaufende Steinabgrenzungen ausgeführt werden. Eine farbliche Hervorhebung
würde der Wahrnehmung als durchgehender Gehsteig entgegenstehen.

Frage 48:

Warum gibt es zur Verkehrssicherheit bei der Einmündung der Jahnstraße (VS,
Kindergarten, Hort Dreiheiligen, Waldorfschule) in die Dreiheiligenstraße keine geschwindigkeitsreduzierende Bodenwelle?

Antwort:

Eine Bodenwelle kann nicht umgesetzt werden. Konsequenterweise kann
jedoch eine Gehsteigdurchziehung als Beginn der Tempo-30-Zone eingebaut werden. Zum damaligen Zeitpunkt der Einführung der Tempo-30-Zone
war die Jahnstraße nicht in der Verkehrsrichtung nach Norden befahrbar
und wurde daher keine Gehsteigdurchziehung ausgeführt.

Frage 49:

Werden Sie eine geschwindigkeitsreduzierende Bodenwelle in diesem Bereich
entscheiden und umsetzen?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, bis wann?

Antwort:

Der betreffende Streckenabschnitt Jahnstraße ist innerhalb der Tempo-30Zone zusätzlich mit einem Gefahrenzeichen "Achtung Kinder" sowie zusätzlich der entsprechenden Bodenmarkierung und einem auf der Fahrbahn aufgemalten "30"er gekennzeichnet. Darüber hinaus kann konsequenterweise
auch der Einbau einer Gehsteigvorziehung vorschlagen werden. Dabei geht
es aber weniger um die Geschwindigkeitsreduktion – diese ist in den Abbiegerelationen nicht besonders hoch –, sondern um den Vorrang für FußgängerInnen am Beginn bzw. Ende der Tempo-30-Zone.
a) entfällt
b) Die Prüfung erfolgt zeitnah, eine eventuelle Umsetzung ist noch nicht
terminisiert.

Frage 50:

Warum gibt es zur Verkehrssicherheit bei der Einmündung der Zeughausgasse
(Schulweg Montessorischule) in die Dreiheiligenstraße keine geschwindigkeitsreduzierende Bodenwelle?

Antwort:

Die Zeughausgasse ist Teil einer Tempo-30-Zone. Daher kann konsequenterweise der Einbau einer Gehsteigvorziehung im Verlauf der Dreiheiligenstraße vorschlagen werden. Dabei geht es aber weniger um die Geschwindigkeitsreduktion – diese ist in den Abbiegerelationen nicht besonders
hoch –, sondern um den Vorrang für FußgängerInnen am Beginn bzw. Ende
der Tempo-30-Zone.

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