Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 2018-11-15-GR-Protokoll.pdf

- S.256

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Frage 55:

Warum gibt es an der Kreuzung Reichenauer Straße/Pembaurstraße in einem innerstädtischen Wohngebiet und täglichem Schulweg für hunderte Kinder keine
Geschwindigkeitskontrollen?

Antwort:

Geschwindigkeitskontrollen erfolgen durch die Polizei.

Frage 56:

Werden Sie Maßnahmen zur Kontrolle der Höchstgeschwindigkeit in diesem Bereich umsetzen?
a) Wenn ja, bis wann?
b) Wenn ja, in welcher Form?
c) Wenn nein, warum nicht?

Antwort:

Geschwindigkeitskontrollen erfolgen durch die Polizei.

Frage 57:

Warum gibt es an der Kreuzung Reichenauer-/Pembaur Straße in einem innerstädtischen Wohngebiet und täglichem Schulweg für hunderte Kinder keine Rotlichtüberwachung zur Verkehrssicherheit, um das Rasen über die von weitem einsichtige Kreuzung und Einfahren in die Kreuzung nach dem Grün-Blinken zu verhindern?

Antwort:

Es liegen weder Anzeigen noch Messungen vor, welche ein Rasen belegen.
Bei Verkehrserhebungen wird das Erhebungspersonal immer angewiesen,
zusätzlich zu den Erhebungstätigkeiten das allgemeine Verkehrsgeschehen
zu beobachten und Auffälligkeiten zu melden. Es wurden bei einer Erhebung
an diesem Knoten keine derartigen Auffälligkeiten festgestellt.
Geschwindigkeitskontrollen erfolgen durch die Polizei.

Frage 58:

Werden Sie zur Verkehrssicherheit an dieser Kreuzung eine Rotlichtüberwachung
in allen Richtungen umsetzen?
a) Wenn ja, in welcher Form und bis wann?
b) Wenn nein, warum nicht?

Antwort:

Zuständigkeit Polizei – Stadtpolizeikommando

Frage 59:

Warum gibt es an der Kreuzung Reichenauer Straße/Pembaurstraße in einem innerstädtischen Wohngebiet und Schulweg für hunderte Kinder eine Ampelschaltung, die den MIV bevorzugt? Als FußgängerIn muss man trotz Auslösens der
Ampelschaltung teilweise eine lange Grün-Phase des MIV durch die Reichenauer
Straße, eine Grün-Phase des ÖV und eine weiter Grün-Phase des MIV abwarten?

Antwort:

1.

JEDE/R Verkehrsteilnehmer/in in Innsbruck muss sich an einer Signalanlage anmelden. Damit ist gewährleistet, dass die Zeit von nicht benötigten Relationen den anderen VerkehrsteilnehmerInnen zugeschlagen
wird. Dies mindert beispielsweise das Stoppen und Anfahren des MIV.

2. Der MIV wird NICHT bevorzugt. Es existieren Gesetze und Richtlinien,
welche Mindestzeiten für die einzelnen Signalphasen vorsehen. Auch
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