Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 2018-11-15-GR-Protokoll.pdf

- S.265

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Um für den oben mehrmals beschriebenen Straßenzug Reichenauer
Straße/Dreiheiligen- und Pembaurstraße aufgrund seiner Nutzung und Funktion mehr Verkehrssicherheit sowie bessere Wohnqualität und Lärmreduzierung zu erhalten, ist die hierfür notwendige Argumentationsgrundlage von
größter Bedeutung.
Frage 80:

In Mühlau wurde über eine Strecke von rund. 2,6 km, beginnend mit der AntonRauch-Straße, eine durchgehende Geschwindigkeitsbegrenzung von 40 km/h umgesetzt und es wird auch mehrfach die Einhaltung kontrolliert - auf welcher Basis
begründet sich diese Entscheidung?

Antwort:

Der Verordnung liegt das in Beantwortung zu Frage 3 beschriebene Ermittlungsverfahren sowie der Beschluss des Gemeinderates zugrunde.

Frage 81:

Auf welcher Basis begründet sich die Entscheidung der dauerhaften Aufstellung
eines Radarstandgerätes in der Anton-Rauch-Straße Höhe Hausnummer 11?

Antwort:

Die Aufstellung dauerhafter Radarüberwachungsanlagen erfolgt durch Kommissionierung in der Federführung der Polizeidirektion. Maßgebliche Beurteilungsgrößen sind Erkenntnisse aus mobilen Geschwindigkeitsüberwachungen.

Frage 82:

Auf welcher Basis begründet sich die Entscheidung der dauerhaften Aufstellung
eines Radarstandgerätes in der Arzler Straße Höhe Kalkofenweg?

Antwort:

Die Aufstellung dauerhafter Radarüberwachungsanlagen erfolgt durch Kommissionierung in der Federführung der Polizeidirektion. Maßgebliche Beurteilungsgrößen sind Erkenntnisse aus mobilen Geschwindigkeitsüberwachungen.

Frage 83:

Auf welcher Basis begründet sich die Entscheidung der dauerhaften Aufstellung
einer Rotlichtüberwachung in der Arzler Straße ca. Höhe Haus Nr. 130?

Antwort:

Zuständigkeit Polizei – Stadtpolizeikommando

Frage 84:

Auf welcher Basis begründet sich die Entscheidung der dauerhaften Aufstellung
einer Geschwindigkeitsanzeige in der Arzler Straße Höhe Schusterbergweg?

Antwort:

Wie Antwort auf Frage 82.

Frage 85:

Auf welcher Basis begründet sich die Entscheidung der dauerhaften Aufstellung
einer Geschwindigkeitsanzeige in der Arzler Straße Höhe Lehmweg?

Antwort:

Wie Antwort auf Frage 82.

Frage 86:

Die Innstraße weist überwiegend eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h
auf, die auch mehrfach dauerhaft kontrolliert wird - auf welcher Grundlage basiert
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