Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 2018-11-15-GR-Protokoll.pdf
- S.267
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Frage 92:
Auf welcher Basis begründet sich die Entscheidung die Höchstgeschwindigkeit in
der Andechsstraße, etwa Höhe Hausnummer 10, durch eine dauerhafte Geschwindigkeitskontrolle umzusetzen?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 87.
Frage 93:
Auf welcher Grundlage basiert die Entscheidung - eine dauerhafte Rotlichtüberwachung in der Andechsstraße Kreuzung Gumppstraße umzusetzen?
Antwort:
Zuständigkeit Polizei - Stadtpolizeikommando
Frage 94:
Auf welcher Grundlage basiert die Entscheidung - zwei dauerhafte Rotlichtüberwachungen in der Andechsstraße (einmal westlich und einmal östlich) Kreuzung
Langer Weg umzusetzen?
Antwort:
Zuständigkeit Polizei – Stadtpolizeikommando
Frage 95:
Auf welcher Grundlage basiert die Entscheidung - eine dauerhafte Rotlichtüberwachung im Langen Weg (nördlich) Kreuzung Andechsstraße umzusetzen?
Antwort:
Zuständigkeit Polizei – Stadtpolizeikommando
Die AnrainerInnen der Reichenauer Straße können, je nach Zufahrtsrichtung, mittlerweile nur
noch mit großem Aufwand ihre Autoabstellplätze erreichen. Auch für FahrradfahrerInnen ist es
ein schwieriges Unterfangen, die Fahrbahnrichtung zu wechseln. Die Reichenauer Straße war
vor dem Bau der Gleisanlagen für die Regionalbahn eine Straße mit doppelter Sperrlinie, allerdings konnte man jede auch noch so kleine Querstraße durch das Aufheben der Sperrlinie in
diesem Bereich erreichen. Jetzt ist das nicht mehr möglich. Mit dem Anbringen der gelben
Trennschwelle zwischen den Gleistrassen kann man nicht mehr abbiegen, vom Osten kommend Richtung Süden nicht mehr abzweigen, es gibt keinen Kreisverkehr für den Richtungswechsel und die gesamte Andechsstraße bietet keine Möglichkeit, Richtung Westen einzufahren!
Frage 96:
Warum wurde diese gelbe Trennschwelle durch die gesamte Reichenauer Straße
geführt – es handelt sich hierbei um dicht besiedeltes Wohngebiet?
Antwort:
Die Ursache liegt in der "wesensgerechten Behandlung der Straßenbahn",
ein wesentliches Kriterium zum Betrieb der Straßen-/Regionalbahn im gesamten Stadtgebiet (Quelle: Straßenbahnkonzept; IBV). Ein Kriterium dazu
ist, dass am selbständigen Gleiskörper keine (betriebs)störenden Abbiegevorgänge erfolgen dürfen. Um diese nichtgewollten Abbiegevorgänge zu
verhindern, wurde die "gelbe Trennschwelle" (sogenannte "Stuttgarter
Schwelle") installiert. Diese Schwellen dienen damit einerseits der Verkehrssicherheit, andererseits dem möglichst störungsarmen Straßenbahnbetrieb.
Frage 97:
Hat man diese gelbe Trennschwelle im Rahmen eines Verkehrskonzepts in diesem Wohngebiet umgesetzt (zieht sich durch die gesamte Straße)?
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