Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 2018-11-15-GR-Protokoll.pdf
- S.43
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15.
MagIbk/19537/SP-OE-Ö25/1
Entwurf der Fortschreibung des
Örtlichen Raumordnungskonzeptes der Landeshauptstadt
Innsbruck (ÖROKO 2.0), Bereich
Gesamtstadt Innsbruck (als Fortschreibung des ÖROKO 2002), gemäß § 31 a TROG 2016, 2. Entwurf
GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind insgesamt knapp 300 Schreiben
von etwa 625 Stellungnehmenden zum ersten Entwurf der 1. Fortschreibung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes ÖROKO 2.0
eingegangen. Die Stellungnahmen liegen
dem Akt im Original bei.
In den Stellungnahmen werden unterschiedliche Festlegungen beeinsprucht und um
Änderung ersucht.
Die Stellungnahmen wurden in den Berichten der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, die dem Akt
beiliegen, ausführlich behandelt und im
Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau
und Projekte eingehend beraten. Dabei
wurde festgestellt, dass teilweise auf Stellungnahmen eingegangen werden kann,
weshalb ein zweiter Entwurf vorgelegt wird.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat mit Stimmenmehrheit (gegen GR Kunst
und GR Kurz, 2 Stimmen),
die Auflage des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO) 2.0, 2. Entwurf, als
"Entwurf der 1. Fortschreibung des örtlichen
Raumordnungskonzepts (ÖROKO) der Landeshauptstadt Innsbruck, Nr. ÖROKO 2.0,
Bereich Gesamtstadt Innsbruck (als Fortschreibung des ÖROKO 2002), gemäß
§ 31 a TROG 2016, 2. Entwurf", zu beschließen.
Bgm.-Stellv.in Mag.a Oppitz-Plörer: Gibt es
Fragen, Stellungnahmen oder Anfragen an
DIin Weidner, die uns als Auskunftsperson
zur Verfügung steht?
GR Onay: Ich möchte anmerken, dass ich
natürlich für das Örtliche Raumordnungskonzept (ÖROKO) bin und ich danke allen
MitarbeiterInnen, die jahrelang daran gearbeitet haben. Diese Arbeit ist zu würdigen.
Das einzige Problem besteht für mich bei
den Vorbehaltsflächen. Ich muss darüber
GR-Sitzung 15.11.2018
auch nicht mehr lange diskutieren, nur festhalten, dass diese für mich ein ganz wesentlicher Bestandteil wären.
Es ist mir gar nicht darum gegangen, dass
die Vorbehaltsflächen bei den Projekten sofort umgesetzt werden, sondern dass sie im
Örtlichen Raumordnungskonzept (ÖROKO)
aufgenommen werden. Sogar dieser
Wunsch wurde abgelehnt. Hier besteht ein
"Denkverbot", dem ich nicht zustimmen
kann. Mich wundert, dass jene, die sich im
Ausschuss so stark gemacht haben, dass
Gesetze umzusetzen sind und daher die
Vorbehaltsflächen ein Pflichtbestandteil
sind, der Vorlage jetzt in der Form zustimmen. Dieses Denkverbot wird auf einmal akzeptiert.
Ich muss mich jetzt gleich entschuldigen
und mich hier in der Sitzung vertreten lassen, daher darf ich noch sagen, dass wir
dem Punkt nicht zustimmen werden. Wir haben eine andere Begründung als die Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ), werden
aber trotzdem nicht dafür sein.
GR Mag. Fritz: Niemand, der bzw. die die
Auflage des zweiten Entwurfes beschließen,
ist zu 100 % glücklich. Wir haben darüber
sehr lang, unter anderem auch bei einer
zweitägigen Klausur des Ausschusses für
Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte in
vielen Sitzungen diskutiert. Einzelne Punkte
sind mit Mehrheit entschieden worden.
Ich akzeptiere Mehrheiten, denn ich will keinen Zustand, dass wir irgendwann ohne
gültiges Örtliches Raumordnungskonzept
(ÖROKO) dastehen. Wir bekommen nicht
ewig eine Verlängerung von Seiten des
Landes und müssten dann die Flächenwidmung überhaupt einstellen.
Ganz im Gegensatz zu GR Onay darf ich
sagen, dass wir uns auch die Vorbehaltsflächen gewünscht hätten, aber wenn es dafür
keine Mehrheit gibt, werde ich deshalb ein
aus meiner Sicht zu 95 % gutes Örtliches
Raumordnungskonzept (ÖROKO) nicht ablehnen. Ich nehme an, dass es anderen
Fraktionen, die den Beschluss mittragen
werden, auch so geht. Jede Fraktion hätte
gerne das eine oder andere Ansuchen befürwortet gehabt, welche wir in dem mühsam erarbeiteten Paket zum Leidwesen
mancher nicht vorfinden. Das ist das Wesen
der parlamentarischen Demokratie, sich auf
einen Konsens oder mehrheitsfähigen Text