Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 2018-11-15-GR-Protokoll.pdf

- S.47

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- 728 -

Die Stellungnahme liegt dem Akt im Original
bei. Bezüglich der geplanten Nutzung sowie
Bepflanzung der Dächer wurden Bedenken
hinsichtlich der Nähe zur Flughafensicherheitszone geäußert. Aufgrund dieser Stellungnahme wurde die Planung geringfügig
adaptiert, sodass auch bei Benutzung der
Dachterrasse weder Pflanzen noch Personen in die Flughafensicherheitszone hineinragen.
Die Stellungnahme wurden im Bericht der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, der dem Akt beiliegt,
ausführlich behandelt und im Ausschuss für
Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte
eingehend beraten. Die geforderten vertraglichen Vereinbarungen sind abgeschlossen
bzw. ausreichend abgesichert.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat (bei Stimmenthaltung von GR Mag. Anzengruber, Bsc) einstimmig:
Mehrheitsbeschluss (gegen FRITZ und GERECHT, 2 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
25.10.2018:
Der Bebauungsplan und Ergänzende Bebauungsplan Nr. HA-B35, Höttinger Au, Bereich Höttinger Au 74, gemäß § 56 Abs. 1
und 2 TROG 2016, wird beschlossen.
Der Beschluss erfolgt gemäß § 71 Tiroler
Raumordnungsgesetz (TROG) unter der
aufschiebenden Bedingung, dass dem parallel vorgelegten Flächenwidmungsplan die
nach § 67 Abs. 2 erforderliche aufsichtsbehördliche Genehmigung erteilt wird.
21.

MagIbk/24157/SP-BB-HW/1
Bebauungsplan und Ergänzender
Bebauungsplan Nr. HW-B16, Hötting-West, Bereich zwischen Kranebitter Allee und Technikerstraße, Viktor-Franz-Hess-Straße,
Karl-Innerebner-Straße und Terrassenböschung Hötting-West,
gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2016

GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind sieben Stellungnahmen eingegangen. Diese liegen dem Akt im Original bei.
GR-Sitzung 15.11.2018

Einige Stellungnahmen richten sich gegen
unterschiedliche grundstücksbezogene
Bestimmungen (Dichten, Straßen- und Baufluchtlinie), andere regen an, Bereiche des
Entwurfes nicht zu beschließen.
Die Stellungnahmen wurden im Bericht der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, der dem Akt beiliegt,
ausführlich behandelt und im Ausschuss für
Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte
eingehend beraten. Dabei kann festgestellt
werden, dass die eingebrachten Stellungnahmen keine relevanten neuen Aspekte
hervorgebracht haben, die zu Änderungen
führen. Aufgrund kleiner Übertragungsfehler, die korrigiert werden müssen, wird der
Beschluss des oben genannten Bebauungsplanes, um einen Teilbereich verkleinert,
vorgeschlagen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
TSB, 1 Stimme; gegen FRITZ und GERECHT, 2 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
25.10.2018:
Der Bebauungsplan und Ergänzende Bebauungsplan Nr. HW-B16, Hötting-West,
Bereich zwischen Kranebitter Allee und
Technikerstraße, Viktor-Franz-Hess-Straße,
Karl-Innerebner-Straße und Terrassenböschung Hötting-West, verkleinert um den
Bereich nördlich Vögelebichl Hausnr. 3 bis
21, 23, 44, 44a und 49a sowie südlich Vögelebichl Hausnr. 25 bis 38, gemäß § 56
Abs. 1 und 2 TROG 2016, wird beschlossen.
Der Beschluss erfolgt gemäß § 66 TROG
unter der aufschiebenden Bedingung, dass
dem parallel vorgelegten Flächenwidmungsplan die nach § 67 Abs. 2 erforderliche aufsichtsbehördliche Genehmigung erteilt wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
Bgm. Willi übergibt den Vorsitz an Bgm.Stellv.in Mag.a Oppitz-Plörer.