Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 2018-11-15-GR-Protokoll.pdf
- S.66
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GRin Neßler: Wir müssen nicht alle Projekte
in einen Topf schmeißen. Heute sprechen
wir über die Stadtbibliothek, denn die Rückfinanzierung wurde schon mehrfach erklärt
und erläutert. Generell können wir Investitionen für die Bevölkerung nur unterstützen.
Die Stadtbibliothek ist nicht nur eine niederschwellige Bildungseinrichtung, sondern
auch Begegnungsraum. Gerade für Personen aus bildungsfernen Schichten ist so
eine Einrichtung eine große Chance, denn
bei älteren Personen wird der Vereinsamung entgegengewirkt.
Stadtgemeinde Innsbruck der
(vertreten durch Steinbacher Immobilien Management) für statische Sanierung, Fassadensanierung und Fenstertausch des Gebäudes
einen
nicht rückzahlbaren Baukostenzuschuss in
Höhe von € 40.380,--.
Abgesehen davon ist das natürlich eine
wunderschöne Architektur und ich bin über
die Qualität sehr froh.
Förderung in der Schutzzone 9 Igls
GR Kurz plädiert gegen die Bildung in den
Einrichtungen. Max, wir gehen einfach in die
Stadtbibliothek und schauen dort ein paar
Bücher an, denn ich denke, das wäre eine
sehr gewinnbringende Investition.
(GR Kurz: Wenn es dort Jim Knopf Bücher
gibt, nehmen wir StRin Mag.a Schwarzl auch
noch mit, dann passt das.)
Bgm. Willi: Ich verzichte auf Grund der
Länge der Debatte auf ein Schlusswort.
in
a
Bgm.-Stellv. Mag. Oppitz-Plörer: Danke,
dann treffen wir uns demnächst alle in der
Stadtbibliothek wieder in verschiedenen
Kombinationen.
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von GRin Dipl. Soz-Wiss.in Arslan, GRin
Heisz, StRin Mag.a Mayr, NEOS und ALI,
6 Stimmen; gegen GR Buchacher,
GR Plach, FPÖ, FRITZ und GERECHT,
12 Stimmen):
Der Antrag des Stadtsenates vom
07.11.2018 (Seite 729) wird angenommen.
24.
Förderungsansuchen nach dem
Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetz 2003 (SOG)
24.1
IV 7735/2018
Förderung in der Schutzzone 2 Mariahilf-Hötting-St. Nikolaus
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 30.10.2018:
Gemäß §§ 33 ff des Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetzes 2003 (SOG) gewährt die
GR-Sitzung 15.11.2018
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.
24.2
IV 14631/2018
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 30.10.2018:
Gemäß §§ 33 ff des Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetzes 2003 (SOG) gewährt die
Stadtgemeinde Innsbruck
für den 1. Bauabschnitt des Umbaus
und die Stadelsanierung in der Schutzzone 9 einen nicht rückzahlbaren Baukostenzuschuss in Höhe von € 29.630,--.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.
25.
Kongress der Europäischen Gemeinden und Regionen Europas,
Europäischer Gemeindetag vom
06. bis 08.05.2020 in Innsbruck,
Grundsatzbeschluss
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 07.11.2018:
Die Landeshauptstadt Innsbruck bekennt
sich zu ihrer Rolle als gastgebende Stadt für
den Europäischen Gemeindetag 2020 (Kongress der Europäischen Gemeinden und
Regionen) von 06.05.2020 bis 08.05.2020
und trägt dafür gemäß der vorliegenden
Budgetaufstellung einen finanziellen Anteil
aus eigenen Mitteln.
Die finanzielle Vorsorge dafür ist in den Jahresvoranschlägen der Landeshauptstadt
Innsbruck für die Rechnungsjahre 2019 und
2020 vorzusehen.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, alle mit
der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung in Zusammenhang stehenden und