Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 2018-12-14-GR-Protokoll-Budget-2.Teil.pdf
- S.82
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
Gebühren 2019 - VORSCHLAG
1.
ABFALLGEBÜHREN (HH-Ansatz 813000)
Entsprechend der inflationären Entwicklung und unter Berücksichtigung, dass mit den
Abfallgebühren Lenkungseffekte mit dem Ziel der Abfallvermeidung zu erreichen sind,
wird eine Erhöhung um rd. 2,90% vorgeschlagen.
Dabei sind auch Investitionskosten, die durch Pilotbetrieb Unterflursammelsysteme und
Ökologisierung des Fuhrparkes verursacht werden, abgedeckt.
ANTRAG
Die Gebührensätze für die Müllabfuhr werden ab dem 01.01.2019 wie folgt festgesetzt:
2018
2019
Grundgebühr pro Wohnraum- und Nutzflächeneinheit, je Woche
0,2368
0,2438
2,96%
Weitere Gebühr, je Liter (Einheitssatz)
0,0357
0,0367
2,80%
3,25
3,35
3,05%
Müllsack (60 l/je Abfuhr) im Sinne des § 6 Abs. 1
Zu diesen Gebühren tritt die Umsatzsteuer im gesetzlichen Ausmaß.
2.
GEHWEGREINIGUNGSGEBÜHREN (HH-Ansatz 814000)
Der Antrag für die Gehwegreinigungsgebühren sieht in Anlehnung an den Transportkostenindex (maschinelle Reinigung und maschineller Winterdienst) sowie den Gehaltssteigerungen im öffentlichen Dienst für 2019 jeweils eine Erhöhung von ca. 2,50%
vor.
ANTRAG
Dem entsprechend werden die Gebührensätze für die Erhebung der Gehwegreinigungsgebühren ab dem Haushaltsjahr 2019 wie folgt festgesetzt:
Für bebaute Grundstücke je m²:
Klasse I
12,10
12,40
2,50%
Klasse II
8,90
9,10
2,50%
Klasse III
2018
1
7,10
2018
1
7,30
1
2,50% 1
Für unbebaute Grundstücke je m²
Klasse I
4,80
4,90
2,50%
Klasse II
3,70
3,80
2,50%
Klasse III
1
SEITE 2 VON 10
3,10
1
3,20
1
2,50% 1