Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2019

/ Ausgabe: 2019-07-18-GR-Protokoll_T1.pdf

- S.14

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- 674 -

Beirat ist bei Projekten ab einem städtischen Finanzmitteleinsatz von
€ 1.000.000,-- vor der Beschlussfassung zwingend zu konsultieren. Der
Beirat ist für die Beauftragung und
Überwachung der Arbeit der begleitenden Kontrolle zuständig. Zudem gibt er
Empfehlungen für den Projektablauf
(z. B. Leistungsbild der begleitenden
Kontrolle, Delegierung der Projektsteuerung, Form des Wettbewerbsverfahren, Ausschreibungsmethode) ab. Bei
Projekten unterhalb des in Punkt 1 festgesetzten Schwellenwertes kann der
Beirat eine begleitende Kontrolle vorschlagen, sofern es die Komplexität eines Projektes erfordert.
5.

Zur Qualitätssicherung des operativen
Projektcontrollings sind von jenen Beteiligungsgesellschaften mit städtischer
unmittelbarer oder mittelbarer Mehrheitsbeteiligung, die regelmäßig größere Projekte durchführen (das sind die
lnnsbrucker Kommunalbetriebe AG
samt Tochtergesellschaften, lnnsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GmbH, Tiroler Flughafenbetriebs
GmbH, lnnsbrucker Sportanlagen Errichtungs- und Verwertungs GmbH,
Congress und Messe Innsbruck GmbH,
lnnsbrucker Immobilien GmbH &
Co KG, lnnsbrucker Immobilien Service
GmbH sowie die lnnsbrucker Stadtbau
GmbH), die Verbesserungsvorschläge
des Bundesrechnungshofes nach dem
2018 erschienenen Leitfaden "Management von öffentlichen Bauprojekten" zu
implementieren. Bei der Umsetzung ist
eine ökonomische Vorgehensweise zu
wählen und auf eine ausgewogene
Kosten-Nutzen-Relation zu achten.
Herr Bürgermeister wird ermächtigt,
über die jeweiligen Geschäftsführungen
auf die Umsetzung dieser Verbesserungsvorschläge hinzuwirken. Die aufgezählten Beteiligungsgesellschaften
haben der Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung,
sowie den AufsichtsrätInnen über die
getroffenen Maßnahmen zu berichten.

GR-Sitzung 18.07.2019

21.

IV 9489/2019
American Football Zentrum, Verträge im Zusammenhang mit der
Errichtung

Bgm. Willi referiert den Antrag des Stadtsenates vom 10.07.2019:
1.

Der Gemeinderat nimmt den vorliegenden Entwurf für den Fruchtgenussvertrag betreffend American-Footballanlage, womit der Olympia Sport- und
Veranstaltungszentrum Innsbruck
GmbH (OSVI) das Fruchtgenussrecht
am American Football Zentrum gegen
ein jährliches Entgelt von pauschal
€ 60.000,-- zzgl. USt. (wertgesichert)
eingeräumt wird, zustimmend zur
Kenntnis. Die beteiligten Gesellschaften werden beauftragt, diesen Vertrag
zu unterzeichnen. Die Erträge aus dem
Fruchtgenussentgelt werden innerhalb
der lnnsbrucker Immobilien GmbH &
Co KG (IIG KG) der AfA-Mietobjekte im
öffentlichen Bereich zugeführt, wobei
allfällige Aufwendungen abzuziehen
sind.

2.

Der Gemeinderat nimmt den vorliegenden Entwurf für den 3. Nachtrag zum
Fruchtgenussvertrag vom 19.12.2003
betreffend Fußballstadion Tivoli Neu,
womit eine Reduktion des jährlichen
Fruchtgenussentgeltes um € 60.000,-auf € 292.000,-- zzgl. USt. (wertgesichert) vereinbart wird, zustimmend zur
Kenntnis. Die beteiligten Gesellschaften werden beauftragt, diesen Vertrag
zu unterzeichnen.

3.

Der Gemeinderat nimmt den vorliegenden Entwurf für den Förderungsvertrag
zwischen dem Bund, der Stadt Innsbruck, der OSVI sowie der IIG KG zustimmend zur Kenntnis. Herr Bürgermeister wird ermächtigt und die beteiligten Gesellschaften werden beauftragt, diesen Vertrag mit dem Bund fertig zu verhandeln und allenfalls mit geringfügigen Änderungen zu unterzeichnen.

4.

Herr Bürgermeister wird ermächtigt, für
die Vertragsabschlüsse notwendige
Gesellschafterbeschlüsse zu unterzeichnen.