Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 2019-10-10-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.44
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25-jähriges
variabel verzinstes
Darlehen im Betrag
von € 9.700.000,00
Der Darlehensvertrag für ein variabel verzinstes Darlehen im Betrag
von € 9.700.000,00 wurde von der IIG KG am 16.01.2018 unterzeichnet. Dieses Darlehen weist ebenfalls eine Laufzeit von 25 Jahren auf.
Die Rückzahlung erfolgt gemäß der im Darlehensvertrag getroffenen
Vereinbarung in vierteljährlichen Pauschalraten. Die Verzinsung richtet sich nach der Entwicklung des 3-Monats-Euribors zuzüglich eines
Aufschlages von 0,58 %, wobei als Mindestwert für den 3-MonatsEuribor 0,00 % festgelegt worden ist.
Zum Zeitpunkt der Einschau der Kontrollabteilung belief sich die von
der Bank in Anschlag gebrachte vierteljährliche Pauschalrate auf einen Betrag von € 103.820,90. Von der IIG KG als Darlehensnehmerin
war jedoch bis zum Zeitpunkt der Prüfung noch keine Pauschalratenzahlung zu verzeichnen. Dies war dem Umstand geschuldet, dass das
Bankdarlehen erst zum Prüfungszeitpunkt der Kontrollabteilung vollständig ausbezahlt bzw. beansprucht worden war. Die erste Ratenzahlung war für Ende Juni 2019 vorgesehen.
Auch betreffend dieses Darlehen ergab die von der Kontrollabteilung
durchgeführte Verifizierung der Zinsverrechnung keine Beanstandung.
Zum Abschluss der Prüfungshandlungen der Kontrollabteilung Mitte
Juni 2019 haftete dieses Darlehen infolge einer von der IIG KG vorgenommenen Sondertilgung mit einem Betrag von € 9.647.892,81 zur
Rückzahlung aus.
Sondertilgung variabel
verzinstes Darlehen –
Anteil bezüglich
Vorsteuerkorrektur
des Jahres 2018 –
Empfehlung
Mitte Mai 2019 wurde von der IIG KG beim variabel verzinsten Darlehen eine Sondertilgung in Höhe von insgesamt € 52.107,19 vorgenommen. Gemäß Mitteilung der zuständigen Sachbearbeiterin bei der
IIG KG beinhaltete diese Gesamtsumme einen Betrag von
€ 43.633,79 für nicht zu beanspruchen gewesene Darlehensmittel in
Bezug auf die per 17.04.2019 erstellte (Projekt-)Endabrechnung. Andererseits betraf der Restbetrag von € 8.473,40 die von der IIG KG
vorgenommene Vorsteuerkorrektur (Gutschrift) für das Jahr 2018.
Die von der IIG KG im Rahmen der (Projekt-)Endabrechnung per
17.04.2019 dokumentierten Vorsteuerkorrekturen im Hinblick auf die
nicht abzugsfähigen Vorsteuern waren für die Kontrollabteilung grundsätzlich nachvollziehbar. Lediglich bei der Ermittlung der dahingehenden Vorsteuerkorrekturen für das Jahr 2018 errechnete die Kontrollabteilung einen geringeren (Gutschrifts-)Betrag.
Die Kontrollabteilung empfahl der IIG KG, den von ihr im Detail beschriebenen Sachverhalt zu überprüfen und allenfalls die durchgeführte Vorsteuerkorrektur für das Jahr 2018 sowie die per 17.05.2019 vorgenommene Darlehenssondertilgung entsprechend zu bereinigen.
In der dazu abgegebenen Stellungnahme bestätigte die IIG KG den
von der Kontrollabteilung aufgezeigten Sachverhalt und sagte eine
Empfehlungsumsetzung zu.
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Zl. KA-03529/2019
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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